Darf sie meinen Test nicht bewerten?
Also . Ich habe eine Frage (wer hätte es gedacht) ,und zwar ist es so das ich die 9.Klasse einer Gesamtschule besuche. Und vor kurzen ist etwas passiert was mich ein bisschen verwirrt hat . Und zwar habe ich einen Test in Chemie geschrieben. An diesem Tag war ich kurz zu vor bei meiner Psychologin die mir gesagt hat das sie es gut finden würde wenn ich eine Klinik in Düsseldorf besuchen würde. Diese ganze Sache hat mich ziemlich aus dem Konzept gebracht, ganz einfach aus dem Grund das ich nicht damit gerechnet habe das sie mich in eine Klinik stecken möchte . Aber darum soll es gar nicht gehen.
Ich scheine wohl in den letzten Stunden in denen ich in der Schule war ziemlich neben mir gestanden zu haben . Und habe auch in Chemie diesen besagten Test geschrieben. Kurz danach bin ich weinend zusammen gebrochen und habe meiner KL (auch meine Chemie Lehrerin) erzählt was meine Psychologin mir geraten hat .
So heute haben wir den besagten Test zurück bekommen und meiner wurde nicht bewertet . Nach dem Unterricht fragte ich meine Lehrerin dann warum sie diesen nicht bewertet hat und sie sagte das ich im Ausnahme Zustand war und sie hätte meinen Test so nicht bewerten können .
Mir kam eine Frage in den Kopf . Hätte sie den Test nicht bewerten müssen ? Bzw darf sie den Test überhaupt nicht bewerten ?
Danke schonmal im Vorraus .
6 Antworten
Wenn Schüler erkrankt sind (und psychische Erkrankungen gehören dazu), dann steht es in der Ermessenssache des Lehrers eine Leistung nicht zu werten, diese auszusetzen oder eine andere Art des Leistungsnachweis einzufordern.
Das ist der pädagogische Ermessensspielraum, den wir Lehrer haben und den wir in besonderen Situationen durchaus nutzen, auch wenn es eine "Ungleichbehandlung"der Schüler ist.
Jo darf sie machen was aber auch gut ist stell dir vor deine Mutter ist Gestern verstorben du bist völlig abgelenkt und zerschießt dir desswegen deine Zukunft das wäre ein Unding.
Hallo.
Ich vermute du warst nicht so in der Verfassung den Test ordentlich zu machen (Wie es Tatsächlich gelaufen währe bleibt unberücksichtigt).
Sie hat von ihrer Fürsorgepflicht gebrauch gemacht, was sie als Beamtin oder Lehrer auch dürfen.
Sie wird das auch bei den Gesamtnoten auch berücksichtigen.
Wünsche dir gute Besserung.
Mit Gruß
Bley 1914
Ja, das liegt in ihrem Ermessen. Freu Dich drüber, dass Deine Lehrerin da so engagiert reagiert hat, den meisten ist sowas nämlich ziemlich egal.
Gute Besserung für Dich :)
Warum freust du dich nicht einfach darüber, als jetzt scjon wieder den typischen "darf der/die das?" Spruch rauszuhauen? Deine Lehrerin wollte dir einfach nur entgegenkommen