Darf mir ein lehrer eine 6 geben in französisch für die arbeit wenn man keine Entschuldigung hat?
Hallo leute,kommen wir gleich zum punkt ich war krank an denn tag wo wir französisch arbeit geschrieben haben am nächsten tag wollte ich französisch nachschreiben dann hat mein leherer mich nach meiner Entschuldigung gefragt also wenn man ja krank ist dann hab ich gesagt :,,ich hab keine,hab die vergessen." Dann sagte er:,,Ich gebe dir eine 6 für die klassenarbeit." Darf er das nur weil ich keine entschuldigung hatte?
Er überlegt sich seine eignen regeln aus..
13 Antworten
Entschuldigungen sind dazu da, vorgelegt und nicht vergessen zu werden. Das weiß jeder Schüler/jede Schülerin in der Sekundarstufe. Die 6 ist also berechtigt.
Schreib in der nächsten Arbeit eine 2 oder 3, und der Fall ist gegessen.
Bis zur 10. Klasse war es bei mir so, dass eine Entschuldigung von den Eltern ausreichte.
Wurde beim Fachabi eine Arbeit geschrieben und man war krank, musste man je nach Lehrer ab 18Jahre ein ärztliches Attest vorlegen, unabhängig von der Dauer des Krank seins.
In der Ausbildung musste immer ein Attest vorliegen.
Das sind meine Erfahrungen. An deiner Stelle würde ich deinen Klassenlehrer oder einen Lehrer mit dem du gut klar kommst mit einbeziehem und versuchen die Situation zu klären. Voraussetzung ist natürlich eine Entschuldigung für den Fehltag nachzureichen.
Hat halt 'n Gschmäckle, wenn die Eltern im Nachhinein eine Entschuldigung schreiben. 😉
Unentschuldig fehlen führt durchaus zu einer 6.
Bei uns musste in der Oberstufe da sogar immer eine ärztliche Bescheinigung her, in den unteren Klassen genügend meist die Eltern.
Unterschied wäre es noch gewesen, wenn man sie tatsächlich nur zu Hause hat liegen lassen und vielleicht auch nur 1 Tag krank war...sprich geplant hatte die Entschuldigung mitzubringen und nicht hinzuschicken. Das hätte bei uns keine 6 gegeben, aber dann hätte sie am nächsten Tag auch def. da sein müssen.
Bei einer Klausur muss eigentlich grundsätzlich ein ärztliches Attest vorliegen, die Entschuldigung der Eltern reicht da nicht aus.
Bei Klassenarbeiten reichten bei uns damals noch die Eltern in Unter- und Mittelstufe. Wie oben erwähnt, erst ab Oberstufe war der Arzt notwendig. Ausnahme wären in der Mittelstufe Prüfungen geween, die gab es bei mir am Gymnasium damals aber nicht. Ausnahmen hätte es gegeben, wenn ein Lehrer Zweifel an der Richtigkeit gehabt hätte...z.B. Schüler immer krank, wenn Klassenarbeit geschrieben wird. Mir waren zumindest in meiner Klasse aber solche Fälle nicht bekannt.
Das war damals eigentlich ziemlich normal und bei allen Schulen in der Region so. Ist aber auch schon über 10 Jahre her :-D
Da aber auch nie erstaunlich viele Schüler bei Klassenarbeiten fehlten (eher im Gegenteil, da wollte keiner fehlen....da Leute ungern nachschreiben wollten) gabe es da vermutlich auch keinen Grund etwas dran zu ändern.
Ja und eine Entschuldigung reicht auch noch nicht mal. Bei Klassenarbeiten wird allgemein üblich ein Attest vom Arzt verlangt.
Wenn das an eurer Schule nicht so streng gehandhabt wird, muss zumindest die Entschuldigung vorliegen. Den unentschuldigt bedeutet = 6.
Selbstverständlich darf er das. Es ist keine von ihm ausgedachte Regel, sondern eine allgemein gültige Regel an allen Schulen. Wer kein Attest vom Arzt hat, kriegt eine Sechs für die Klausur. Das weiß doch jeder, es gehört zum Basiswissen eines jeden Schülers. Ohne Attest könnte ja jeder einfach schwänzen der keine Lust hat auf die Klausur oder nicht gelernt hat und sich so einen unfairen Vorteil verschaffen.
Eine sehr seltsame Schule hast du besucht. Das ist äußerst ungewöhnlich das für ein Fehlen bei der Klausur ein Schreiben der Eltern ausreichte.