Darf mich meine Lehrerin zwingen am Sportunterricht teilzunehmen?
Hallo :), Ich wollte fragen ob meine Lehrerin mich zwingen kann im Unterricht teilzunehmen. Ich leide unter starker und oft auftretender Migräne und mache sehr selten mit. Darf mich meine Lehrerin zwingen mitzumachen? Ich kann sie schon verstehen dass sie möchte dass ich mitmache, aber ich kann wirklich nicht. Ich bin auch an Schultagen gernerell oft nicht in der Schule, durch diese Migräne. Ich habe auch ein Atest (vom Arzt) im Sekretariat abgegeben.
Ich weiß was Migräne ist und es wurde vom Arzt abgecheckt ;)
9 Antworten
Ja, das darf sie - solange du nicht offiziell durch Schulleitung oder Amtsarzt vom Sportunterricht befreit wurdest.
Sie kann, durchaus mit der Schulleitung, auf ein Attest vom Amtsarzt bestehen.
Wenn dein Arzt es bestätigt, dass du nicht mitmachen kannst, kann sie dich nicht zwingen. Du solltest aber dringend was dagegen unternehmen.. Migräne kann viele Ursachen haben und evtl kann Sport sogar helfen, da sprechen ich aus persönlicher Erfahrung! Früher hatte ich das auch ständig, seit ich viel Sport treibe habe ich kaum mehr Migräne und Kopfschmerzen!
Mit Attest mein ich das ja vom Arzt, was für ein Attest denn sonst?
also mir wurde gesagt dass so ein Attest auch reicht
Im Zweifeslfalle reicht das nicht, nur ein amtliches. Andere können "Gefälligkeitsatteste" sein.
Nein, zwingen darf sie sich nicht. Dann wirst du aber auch entsprechend benotet, also bekommst du eine sechs dafür.
Es sei denn du hast ein entsprechendes Attest welches dich ausdrücklich vom Sport befreit.
Sie sieht es als Ausrede, ich leider auch. Man kann sich nicht immer vor Sachen drücken, das geht nicht. Irgendwann mußt du der Wahrheit ins Auge blicken. Das geht nicht lange gut.
Es ist aber keine Ausrede. So kindisch bin ich nicht
Das hat meine Kollegin jedes Jahr nach ihren Urlaub gemacht, mal schnell noch 2 Wochen drangehängen...sie hätte Migräne. Aber nach den 2 Wochen Sonderurlaub war nichts mehr zu spüren, da ging es ihr gut. 8Jahre machte sie das
Die Schule kann auf amtsärztlichem Attest bestehen. Gefälligkeitsatteste zählen nicht.