Darf meine Schule das?

6 Antworten

Ja, das ist eine erzieherische Maßnahme.

Maalex2007 
Fragesteller
 11.03.2024, 17:05

Nein, laut dem Deutschen Schulgesetz nicht.

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WECoyote  11.03.2024, 17:08
@Maalex2007

Das gibt es nicht. Jedoch kannst du mir gern den passenden Paragrafen des Schulgesetzes bzw. der Schulordnung deines Landes heraussuchen.

Dienste wie der genannte sind sehr wohl erzieherische Maßnahmen. Natürlich ist es auch möglich, eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen, die weitaus schwerwiegender ist.

Außerdem gehe ich stark davon aus, dass du nicht alles erzählst.

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Maalex2007 
Fragesteller
 11.03.2024, 17:12
@WECoyote

Soll ich dir die ganzen Nummern von meinen Mitschülern geben das die es dir Bezeugen können? Wir hatten schonmal was ähnliches wo mir eine Lehrerin dumm gekommen ist die ganze klasse hat dies auch bestätigt nur mein Schulleiter meinte daraufhin das wenn jmd geht das ich es sei und kein Lehrer

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WECoyote  11.03.2024, 17:14
@Maalex2007

Die erzieherische Maßnahme wurde verhängt und Ende. Entweder du machst den Dienst oder es kommen andere Konsequenzen auf dich zu.

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Maalex2007 
Fragesteller
 11.03.2024, 17:59
@WECoyote

Hab mit meinem Anwalt telefoniert. Laut deutschem recht habe ich schon lange gewonnen, wir sind jetzt am Überlegen die Schule zu verklagen. Mfg

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WECoyote  11.03.2024, 22:10
@Maalex2007

Hättest du mit einem Anwalt telefoniert, würdest du nicht solch einen Unsinn schreiben.

  1. Bildungswesen ist Landesrecht
  2. Schulen kannst du nicht verklagen
  3. Es gibt keinerlei Grundlage für eine Klage
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Verhalte dich wie ein kindisches Kind und du wirst behandelt wie ein kindisches Kind.

Es ist wirklich so einfach.

https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p53

Maalex2007 
Fragesteller
 27.03.2024, 21:04

Darf ich fragen wieso ich mich wie ein kindisches Kind benehme?

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Einmal angenommen, dass du die Vorgänge zutreffend beschrieben hast, dann fragt es sich, ob du nicht die Schule wechseln solltest.

Deine Eltern könnten sich ja auch einmal ans Schulamt wenden. Hat deine Mutter denn schon mit dem Schulleiter gesprochen?

Ich wäre in meinem Lehrerdasein niemals auf die Idee verfallen, Schüler zu einer Zwangsarbeit zu verpflichten.

Nein kannst sie verklagen würde aber erst zum direktor gehen

Maalex2007 
Fragesteller
 11.03.2024, 17:09

Hab mit dem Direktor schon geredet. Er meinte ich soll dies tuhen und hat dann angefangen zu sagen das ich die Tage wo ich krankgeschrieben war geschwänzt habe. Es gab schonmal einen Ähnlichen vorfall. Letztes Jahr wurde ich von einer Lehrerin dumm gemacht und angeschrien ich habe gesagt das sie mich nicht anschreien soll sie meinte dann zum Direktor das ich ihr angst gemacht habe und ich angefangen habe die Klasse hat natürlich zu mir gehalten und der Direktor meinte dann obwohl es jeder aus meiner Klasse bezeugt hat das wenn einer geht das ich das bin

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Wende dich an die Schulleitung, das ist so nicht in Ordnung.

Maalex2007 
Fragesteller
 11.03.2024, 16:56

Das habe ich er meinte dann daraufhin das es besser sei wenn ich es mache und er hat dann angefangen mich zu beschuldigen das ich ja an den Tagen wo eine krankschreibung vom arzt hinterlegt ist das ich da ja geschwänzt habe, Wir hatten schonmal was ähnliches wo mir eine Lehrerin dumm gekommen ist die ganze klasse hat dies auch bestätigt nur mein Schulleiter meinte daraufhin das wenn jmd geht das ich es sei und kein Lehrer

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NiZi112  11.03.2024, 16:57
@Maalex2007

Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrerin und Schulleiter einlegen, Zeugen hast du ja genug

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Destranix  12.03.2024, 08:56
@Maalex2007

Es muss keiner gehen, er möge doch bitte einfach seinen Mitarbeitern mitteilen, dass sie die Schüler ordentlich behandeln sollen.

Wenn der nichts tut, dann versuch es bei der nächst höheren Stelle, Schulamt oder so.

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