Darf meine Schule das?
Hallo, Ich bin 16 Jahre alt und meine Schule will das ich den Schulhof putze.
Ich war vor 2 Wochen zur hofpause 2 min vor dem Tor, weil ich meiner mutti was geben musste was sie unterschreiben sollte weil wir das am Nächsten tag abgeben sollten aber meine mutti an dem Tag weg fahren musste und damit ich die Unterschrift habe, hab ich es ihr gegeben. Naja bin ich dann wieder reingegangen und wurde daraufhin angesprochen. Da habe ich es den Lehrer erklärt. Am nächsten Tag habe ich einen Tadel dafür bekommen, (Ich bin bisher in dem jahr nicht einmal negativ aufgefallen) Heute meinte meine Lehrerin das ich den Schulhof putzen muss 3 mal für jeweils 30 min.
Da meinte ich zu meiner Lehrerin das dass so nicht geht und auch nichts mit den Eltern abgesprochen sei, daraufhin meinte meine Lehrerin mich anschreien zu müssen und meine ganzen fehltage vor der Klasse raus zu brüllen und sie meinte auch das aus ihr ja was geworden wäre (Ich war ungefähr 50 tage krank aber davon ist jeder Tag mit einer ärtzlichen Bescheinigung hinterlegt) darf meine Schule das so?
6 Antworten
Ja, das ist eine erzieherische Maßnahme.
Das gibt es nicht. Jedoch kannst du mir gern den passenden Paragrafen des Schulgesetzes bzw. der Schulordnung deines Landes heraussuchen.
Dienste wie der genannte sind sehr wohl erzieherische Maßnahmen. Natürlich ist es auch möglich, eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen, die weitaus schwerwiegender ist.
Außerdem gehe ich stark davon aus, dass du nicht alles erzählst.
Soll ich dir die ganzen Nummern von meinen Mitschülern geben das die es dir Bezeugen können? Wir hatten schonmal was ähnliches wo mir eine Lehrerin dumm gekommen ist die ganze klasse hat dies auch bestätigt nur mein Schulleiter meinte daraufhin das wenn jmd geht das ich es sei und kein Lehrer
Die erzieherische Maßnahme wurde verhängt und Ende. Entweder du machst den Dienst oder es kommen andere Konsequenzen auf dich zu.
Hab mit meinem Anwalt telefoniert. Laut deutschem recht habe ich schon lange gewonnen, wir sind jetzt am Überlegen die Schule zu verklagen. Mfg
Hättest du mit einem Anwalt telefoniert, würdest du nicht solch einen Unsinn schreiben.
- Bildungswesen ist Landesrecht
- Schulen kannst du nicht verklagen
- Es gibt keinerlei Grundlage für eine Klage
Verhalte dich wie ein kindisches Kind und du wirst behandelt wie ein kindisches Kind.
Es ist wirklich so einfach.
Darf ich fragen wieso ich mich wie ein kindisches Kind benehme?
Einmal angenommen, dass du die Vorgänge zutreffend beschrieben hast, dann fragt es sich, ob du nicht die Schule wechseln solltest.
Deine Eltern könnten sich ja auch einmal ans Schulamt wenden. Hat deine Mutter denn schon mit dem Schulleiter gesprochen?
Ich wäre in meinem Lehrerdasein niemals auf die Idee verfallen, Schüler zu einer Zwangsarbeit zu verpflichten.
Nein kannst sie verklagen würde aber erst zum direktor gehen
Hab mit dem Direktor schon geredet. Er meinte ich soll dies tuhen und hat dann angefangen zu sagen das ich die Tage wo ich krankgeschrieben war geschwänzt habe. Es gab schonmal einen Ähnlichen vorfall. Letztes Jahr wurde ich von einer Lehrerin dumm gemacht und angeschrien ich habe gesagt das sie mich nicht anschreien soll sie meinte dann zum Direktor das ich ihr angst gemacht habe und ich angefangen habe die Klasse hat natürlich zu mir gehalten und der Direktor meinte dann obwohl es jeder aus meiner Klasse bezeugt hat das wenn einer geht das ich das bin
Wende dich an die Schulleitung, das ist so nicht in Ordnung.
Das habe ich er meinte dann daraufhin das es besser sei wenn ich es mache und er hat dann angefangen mich zu beschuldigen das ich ja an den Tagen wo eine krankschreibung vom arzt hinterlegt ist das ich da ja geschwänzt habe, Wir hatten schonmal was ähnliches wo mir eine Lehrerin dumm gekommen ist die ganze klasse hat dies auch bestätigt nur mein Schulleiter meinte daraufhin das wenn jmd geht das ich es sei und kein Lehrer
Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrerin und Schulleiter einlegen, Zeugen hast du ja genug
Es muss keiner gehen, er möge doch bitte einfach seinen Mitarbeitern mitteilen, dass sie die Schüler ordentlich behandeln sollen.
Wenn der nichts tut, dann versuch es bei der nächst höheren Stelle, Schulamt oder so.
Nein, laut dem Deutschen Schulgesetz nicht.