Darf mein Vater mich ausbilden? Dringend hilfe benötigt?
Guten Tag,
Wir haben folgendes Problem.
Wir wollen mich bei der HWK als Kaufmann für Büromanagment in einer Handwerkfirma anmelden.
Mein vater ist gelernter Industriemeister. Vor 12 Jahren hat er eine Maler Firma gegründet. Er ist seit dem zeitpunkt an, mit kaufmännischen tätigkeiten beschäftigt.
Er hat auch eine Ausbildungsereigniprüfung. Die HWK sagt nun da er Industriemeister gelernt hat, kann er mich nicht im Kaufmännischen ausbilden. Obwohl er Jahrelange Berufserfahrung im Büro hat...
Kann man da noch was machen?
2 Antworten
Nur weil er Lange Berufserfahrung hat kann er dich nicht einfach mal eben in einem anderen Beruf Ausbilden ! Aber wen er soviel Berufserfahrung hat sollt er erstmal Für diesen Beruf sich die briefe Hollen und Dan auch den nachweis das er dich ausbilden kann!
Also hat der man bei der Kammer recht!
Eigentlich braucht man eine Ausbildung und of den meister um Ausbilden zu dürfen im Grunde dürfte dein Vater niemanden als Maler Auszubilden! Dazu braucht man schon den richtiegen meisterbrief! Das darf er nur machen lassen wen er einen meister mit ausbildungs berechtiegung fest eingestellt hat!
Wenn dein Vater den Meisterbrief hat, hat er auch automatisch die Ausbildereignung und darf dich auch als Bürokraft ausbilden. Das kaufmännische lernst du sowieso in der Berufsschule. Im Betrieb arbeitest du ja auch dem Steuerberater zu. Lohn- und Gehaltsabrechnungen macht ja jetzt auch jemand.
Dann muss diesen Teil deiner Ausbildung eben ein befreundeter anderer Meister übernehmen. (evtl. deine Berichtshefte überprüfen)
Wir haben 2 sekretärinnen die Bürokauffrau gelernt haben. Die haben aber keine Ausbilderereignisprüfung. Ist die dann auch notwendig?
Der Herr hat leider recht, ein Industrie-meister hat, im Gegensatz zum Handwerksmeister, eben Keine kaufmännische Ausbildung
Ein Industriemeister ist ja auch kein Handwerksmeister:
Ein Handwerksmeister hat im Gegensatz zu einem Industriemeister auch einen kaufmännischen Teil in der Prüfung abgelegt.
Und der feht dem Industriemeister als Ausbildungsvoraussetzung in einem kaufmännischen Beruf.
Im Betrieb muss EINE Person diese Ausbildereignung haben. Und als Handwerksmeister hat dein Vater diese. Er soll sich an die IHK wenden. Die ist für die kaufmännische Ausbildung zuständig.
Seufz...
Und als Handwerksmeister hat dein Vater diese.
Der Vater ist Industriemeister, kein Handwerksmeister.
"Vor 12 Jahren hat er eine Maler Firma gegründet. Er ist seit dem zeitpunkt an, mit kaufmännischen tätigkeiten beschäftigt.
Er hat auch eine Ausbildungsereigniprüfung."
So steht es in der Frage.
So steht es in der Frage.
Und in der Frage steht auch, dass er kein Handwerksmeister, sondern ein Industriemeister ist.
Sorry, aber von einem (selbsternannten?) "Community-Experten Ausbildung und Studium, Beruf und Büro" erwarte ich eigentlich, dass dieser den eklatanten Unterschied kennt.
Kopfschüttel...
Manche können halt nicht lesen
...und fallen eher durch Quantität, anstatt durch Qualität ihrer Beiträge auf.
"Im Betrieb muss EINE Person diese Ausbildereignung haben"
Stimmt gar nicht, man muss diese Ereignung und die Abgeschlossene Ausbildung des jeweiligen Beruf in EINER Person haben.
Es ginge nicht wenn mein Vater zwar die ereignung hat, und eine andere im Büro die Ausbildung. Die mit der Ausbildung bräuchte also auch die Ereignung um Auszubilden.
Der herr von der HWK schreibt "leider ist es nicht möglich, einen Industriemeister, kaufleute für büromanagement auszubilden"