Darf mein Vater das?
Also mal von vorne: Mein Vater und meine Mutter haben sich getrennt als ich 3 war Danach hatte ich 2 Jahre keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Dann sind ich und meine Schwester jedes 2. Wochenende zu ihm und alles war soweit okay. Als ich 9 war hatte meine Mutter einen Herzstillstand und musste wiederbelebt werden.Ich und meine Schwester haben bei meiner Oma gewohnt.Ich bin froh das meine Mutter überlebt hat aber sie wird für den Rest ihres Lebens schwer behindert sein. Sie ist in einem Pflegeheim in München. Dann hat mein Vater mich und meine Schwester eines Tages von der Schule abgeholt und ist mit uns in ein kleines Dorf (unser neues Zuhause) gefahren. Seitdem dürfen wir keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter,Oma, Tante etc. haben. Also darf mein Vater mir meine Familie „wegnehmen"?
5 Antworten
Nein, das darf er nicht! Eure Mama hat ein Umgangsrecht. und ihr auch. Wie es mit der Oma ist, das ist immer eine Einzelfallentscheidung, aber ich denke auch hier würde das dem Kindeswohl beitragen.
Nein,das darf er nicht.
Die Erziehungsberechtigten haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht kann jedoch nur vom Familiengericht bestimmt werden.
Gibt es dazu keine Bestimmung, darf er das nicht.
das umgangsrecht haben beide erziehungsberechtigten, dass wird nicht vom familiengericht bestimmt. das wird nur bestimmt, wenn sich die parteien nicht einigen können. dazu gehören auch umgangsberechtigte großeltern
Großeltern haben ein Umgangsrecht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
Aber vermutlich müssen sie gegen den Vater klagen bzw. wenigstens einen Brief vom Rechtsanwalt schicken lassen
Nein das darf er nicht. Was sagt das Jugendamt dazu?