Darf mein Vater das?

5 Antworten

Nein, das darf er nicht! Eure Mama hat ein Umgangsrecht. und ihr auch. Wie es mit der Oma ist, das ist immer eine Einzelfallentscheidung, aber ich denke auch hier würde das dem Kindeswohl beitragen.

Die Erziehungsberechtigten haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht kann jedoch nur vom Familiengericht bestimmt werden.

Gibt es dazu keine Bestimmung, darf er das nicht.


tanikatasselo  05.02.2025, 13:15

das umgangsrecht haben beide erziehungsberechtigten, dass wird nicht vom familiengericht bestimmt. das wird nur bestimmt, wenn sich die parteien nicht einigen können. dazu gehören auch umgangsberechtigte großeltern

Nein das darf er nicht. Was sagt das Jugendamt dazu?