Darf mein Mieter 2 abgemeldete Autos vor in die Einfahrt stellen Kündigungsgrund?

11 Antworten

Wessen Einfahrt ist es und wer nutzt sie ?

Wenn es die Enfahrt zu seiner Garage, Stellplatz ist und damit zu seinem Mietobjekt gehört, dann kann er darüber bestimmen, wie er das nutzt.

Wenn es aber Allgemeinfläche ist und er damit die gemeinsam Nutzung verhindert oder gar andere Mieter behindert, dann geht das nicht.

Aus "Einfamileinhaus" schließe ich, daß er das Haus samt Grundstück und Einfahrt gemietet hat. Da wirst Du nichts machen können.

Wenn das Grundstück auf dem die Fahrzeuge stehen Dir gehört, würde ich dafür Miete einfordern oder auf Entfernung der Fahrzeuge bestehen.

LG.

djNightgroove  23.01.2017, 12:39

wenn die Mieter das komplette Einfamilienhaus mit Grundstück gemietet haben, zahlen sie doch bereits dafür

hohlblock  23.01.2017, 12:54
@djNightgroove

Zum Zeitpunkt meiner Antwort war das noch nicht wirklich bekannt.

Was füe einen vertrag hat er? Hat er eine Fläche gemietet, darf er da auch abstellen,w as er möchte. Eine Kündigung ist da völlig überzogen. Stehenh die abgemeldeten Fahrzeuige auf einer öffentlichen Parkfläche, so hat er sie dort zu entfernen.


Da wärest aber nicht Du zuständig, sondern das Amt.


Eine Kündigung erscheint mir -s.o. völlig überreagiert. Er behindert ja auch wohl niemanden.. ubnd die Einfahrt gehört doch zum gemieteten Haus. Er darf ja auch in einen eventuell dazugehörigenm Garten im Winter seine abgedeckten Gartenmöbel stellen, auch wenn es irgendwem unschön erscheint.

GGf. REDET man auch erstmal miteinander.

Wenn es seine Einfahrten sind ( Gemietet ) kannst du nichts machen, da diese auf Privatgrundstücke stehen. Da dürfen laut Gesetzgeber abgemeldete Auto´s stehen. ( Stehen ja nicht im Öffentlichen verkehr / Straße )

Wenn es deine Einfahrt ist kannst du ihn eine Frist setzen, dass er die Autos weg schaffen muß.

 

Aber ein Kündigungsgrund ist es nicht!

solange die Fahrzeuge auf Privatgrund stehen, darf er diese dorthin stellen. Er hat ja das Grundstück bei einem EFH mitgemietet.