Darf mein Lehrer /Lehrerin mich zu etwas zwingen?

6 Antworten

Im Sprachenunterricht ist das eine völlig normale Übung . Und ja, das ist Arbeitsverweigerung, die die Lehrkraft auch entsprechend bewerten darf, wenn sie nicht ausgeführt wird. Die Lehrerin hat ihr sogar Alternativen angeboten, wie die Schülerin die Leistung erbringen kann. (Nach der Stunde, wenn die anderen Schüler weg sind). Die Schülerin ist nicht darauf eingegangen, die 6,0 ist voll berechtigt.

Jap. Bei sowas darf er das !

L.g. Jan Valperz

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zwingen nein aber wenn Leistungsverweigerung dann kann er die Note 6 geben

Was genau war denn daran peinlich? War es etwas persönliches?

Ansonsten: es ist arbeitsverweigerung! Damit hat der Schüler die wahl - entweder vorführen, oder eben die Note in Kauf nehmen.

Ja darf er.

sie hat sich geweigert ihre Aufgabe vorzutragen.

LG