Darf mein Eigentum als Tatmittel vernichtet werden wenn der Bruder damit Mist gebaut hat?
Hab meinem Bruder einen Laptop geliehen der hat damit Videos von schweren Unfällen geschnitten und auf Youtube hochgeladen. Letzte Woche wurde er beim Filmen auf der Autobahn erwischt mittlerweile hat er alles gestanden die Beweise auf seinem Handy reichten sowieso. Vorher hat er den Laptop gelöscht und mir zurückgegeben
Jetzt verlangt die Polizei dass ich mein Eigentum hergebe damit sie es vernichten können dürfen die das der hat 2000 Euro gekostet ?
Kann ich den noch schnell verkaufen er liegt aktuell sicher bei meinem besten Freund ?
9 Antworten
Ja, das ist möglich. Du kannst deinen entstandenen Schaden durch eine Klage in einem Zivilprozess geltend machen. Gegen deinen Bruder machst du das nicht? Dann ist das dein persönliches Pech.
Überleg doch mal: Ein Straftäter leiht sich alles zusammen, was er so für seine Straftat braucht, und sagt später: "Ätsch, ihr könnt mir gar nichts, ist alles gar nicht meines." Meinst du, das würde funktionieren?
Tatsächlich können Tatmittel eingezogen bzw.vernichtet werden.
Bitte wende Dich an einen Anwalt,ob dies tatsächlich so ist.Unmittelbar und Mittelbar,sowie die Eigentumsverhältnisse könnten hier relevant sein.
Auf jeden Fall kann der Anwalt etwas bewirken.Nur ein rechtskräftiges Urteil könnte die Vernichtung des Laptops zu Folge haben. Löschungen und Kontrollen könnten aber völlig ausreichend sein.
Wäre das glaubhaft? Könnte man das Gegenteil beweisen? Beweismittelunterdrückung könnte strafbar sein.Frage bitte einen Anwalt.Jugendlichen knöpfen die u.U.für eine solche Auskunft kein Geld ab.Ansonsten wäre eine Rechtsberatung um 50 Tacken zu bekommen.
... darf es
Der Laptop war ein Tatmittel mit dem die entsprechenden Filme hergestellt und verbreitet wurden. Somit kann er eingezogen werden.
Du hast den Laptop zur Verfügung gestellt - damit Pech gehabt.
§ 74 StGB Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.
(3) 1Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. 2Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.
Die Polizei kann viel verlangen wenn der Tag lang ist, ohne gültige gerichtliche Anordnung würde ich da gar nichts machen.
Im Zweifelsfall: Anwalt.
Hab kein Geld für ein Anwalt hab auch kein Geld für ein neuen Laptop
Die Polizei kann ja viel fordern, aber solange das kein Gericht anordnet, kannst du dein Eigentum behalten und machen was du willst.
Was passiert wenn ich mich einfach weigere behaupte ich hab das Ding in den Niederlanden privat verkauft ?