Darf mein Chef mich zur Arbeit schicken obwohl ich eigentlich Schule habe?

4 Antworten

Dein Chef darf Dich nicht ohne wichtigen Grund arbeiten lassen, wenn Du Berufsschulunterricht hättest.

Er kann für Ausnahmen einen Freistellungsantrag stellen aber nicht damit der Azubi z.B. eine Arbeitskraft ersetzt, weil der AG gerade jemanden braucht.

Hier mal was zur Freistellung von der Berufsschule und der Pflicht des AG den Azubi für den Unterricht freizustellen:

https://www.workingoffice.de/korrespondenz/geschaeftsbriefe/freistellung-von-berufsschule/

In Deutschland gibt es klare Regelungen zum Thema Arbeitszeit und Schulpflicht von Auszubildenden.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Schule hat Vorrang vor der Arbeit.
  • Dein Chef darf dich nicht während der Schulzeit zur Arbeit einteilen.
  • Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb dringend Personal benötigt.

In deinem Fall:

  • Du bist 17 Jahre alt und somit berufsschulpflichtig.
  • Der Unterricht in der Berufsschule ist Teil deiner Ausbildung.
  • Dein Chef darf dich daher nicht morgen von der Schule fernhalten, um dich arbeiten zu lassen.

Blacksmith1970  13.06.2024, 10:09

Womit alles erklärt wäre. Chef...Einzelhandel...ja, da werden Erinnerungen wach. Vor allem der Tatsache geschuldigt, das ich der einzige Azubi unter Hunderten war, der das Gesicht aufgemacht hat bezgl. unbezahlter Überstunden und diese auch kategorisch verweigert hat.

Als minderjähriger Auszubildender hast du spezielle Schutzrechte, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt sind. Dein Chef darf dich grundsätzlich nicht davon abhalten, die Berufsschule zu besuchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das darf dein Chef definitiv nicht. Es gehört nach § 15 BBiG zu den Pflichten des Ausbildenden, den Azubi für die Berufsschule freizustellen.

Freistellungen vom Unterricht sind nur in Ausnahmefällen bei betrieblichen Weiterbildungen möglich, nicht aber, wenn ein Arbeitskollege ausfällt und Du dafür ran musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker