Darf mein Arbeitgeber mein Impfstatus erfragen?

12 Antworten

Die Leute, die sich nicht impfen lassen wollen kapieren nicht, das der rbeitgeber verpflichtet ist, sie vor Ansteckung zu schützen. Denn auch Geimpfte können das Virus weiter geben. Während zu 90% bei den Geimpften der Krankheitsverlauf symptomlos oder milde verläuft, kann er für Ungeimpfte schwere gesundheitliche Folgen, oder sogar den Tod bedeuten. Solange die das nicht in die Birne kriegen, werden sie bei mir im Unternehmen "in den Aktenkeller verbannt", wo sie mit möglichst wenigen Mitarbeitern Kontakt haben.

Wenn Du "nur" in Quarantäne" aber nicht "arbeitsunfähig" geschrieben bist, darf der AG Deinen Impfstatus erfragen, da er, solltest Du weder geimpft noch genesen sein, keine Entgeltfortzahlung leisten muss.

Hast Du eine AU-Bescheinigung vom Arzt, muss der AG Entgeltfortzahlung leisten, egal ob Du geimpft bist oder nicht. Dann geht ihn Dein Impfstatus nichts an.


JaLie891 
Fragesteller
 10.11.2021, 14:06

Also ich hab eine Krankmeldung bekommen von meinem Arzt

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Hexle2  10.11.2021, 14:15
@JaLie891

Dann ist der AG zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, hat damit kein Recht auf die Auskunft über Deinen Impfstatus, weil das für seine Zahlungsverpflichtung keine Rolle spielt.

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Bundesland?

Hier in Bayern darf in Betrieben über 10 Personen nur noch mit 3G gearbeitet werden.

Also entweder du zeigst freiwillig deinen Impfstatus (geimpft oder genesen) oder du zeigst ihn nicht und machst 2x in der Woche vor der Arbeit deinen Test, den dir der Arbeitgeber zur Verfügung stellt und wenn der negativ ist gehst du arbeiten.

Ob du den Test machst weil du ungeimpft bist oder weil du nicht angeben möchtest, welchen Impfstatus du hast bleibt dir überlassen. Damit ist sichergestellt, dass der Datenschutz eingehalten wird.

Ohne Nachweis dass du zu den 3G gehörst, gehst du nicht in die Arbeit, da ist dem Betrieb die mögliche Strafe auch sicherlich zu hoch.

Also bei einem Anruf auf den Datenschutz verweisen und gut!

In deinem Fall wird das bedeuten dass du erst mal keine Lohnfortzahlung bekommst, da der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass du nicht geimpft bist!

Kannst ihm nicht das Gegenteil beweisen ist das auch so ok! Einer der geimpft wäre würde/ könnte dann auf diesen Umstand hinweisen und sie wurden das nachzahlen.

Du kannst das nicht, also kein Geld!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die dürfen das Fragen, du musst aber nicht antworten. Damit hast du aber auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Lass dich schnell impfen, Corona ist keine leichte Sache.