Darf man Zeichnungen von wildfremden Personen ohne ihr Einverständnis machen?

3 Antworten

Bild ist Bild, ob gemalt oder fotografiert - zumindest im juristischen Sinne. Bei Personen und Veranstaltungen von "besonderem zeitgeschichtlichen Interesse", ob das die Bundeskanzlerin oder der Vorsitzende des Sportvereins bei der Ansprache ist, die Schulleitung beim Schulfest oder der Schülerchor beim Auftritt, also auch bei einem regional sehr begrenzten Interesse, sind Bilder ohne vorherige Zustimmung erlaubt, ansonsten nicht. Sollten weitere uninteressante Personen zufällig im Bild sein, die Bildaussage durch deren Fehlen also nicht verändert oder beeinträchtigt wird, sind die als "schmückendes Beiwerk" auch nicht vorher zu fragen!

Das ist aber auch die Herausforderung des Klägers gegen Deine Portraitzeichnung: wenn Du sagst "habe ich beim Auftritt / Rede / ... gezeichnet", dann ist es sehr schwer anderes nachzuweisen, wenn Du nicht als Hintergrund sein Wohnzimmer gemalt hast (auch wenn Du dieses Bild für Deine Zeichnung aus der Erinnerung geholt hast)! Für den Fotografen wird das schon schwieriger, wenn auch dank Photoshop oder ähnlicher Software nicht unmöglich.

Ich kenne die genaue Rechtssprechung nicht, aber ich denke, man darf jemanden zeichnen, und dies verbreiten. Mit fällt da spontan gezeichnete Bilder aus Gerichtssählen ein, wo keine Fotos erlaubt sind, aber in den Nachrichten Zeichnungen gezeigt werden, die von einem anwesenden der extra dafür im Raum ist gemacht wurden (teilweise sehr detailreich). Aber schon alleine vom logischen her ist es für mich plausibel, das Zeichnungen erlaubt sind. 

Nein, das darfst du ebenfalls nicht. Da gibt es auch Copyright.