Darf man wirklich mit Kreuzen unterschreiben?
Ich hörte kürzlich, dass jemand der keine eigenhändige Signatur leisten kann wie (z.B. Analphabeten...), die dürfen auch mit drei Kreuzen unterschreiben... Ist das wirklich gültig, so gesehen als Identitätsnachweis..?
6 Antworten
Bei Verträgen welche die Schriftform benötigen, sind Kreuze allein nicht rechtskräftig. In diesem Fall braucht man eine notarielle Beglaubigung.
Näheres dazu findet sich im BGB (§ 126, 127?).
Als ich vor einigen Jahren mal bei einer Bundestagswahl Wahlhelfer bei der Briefwahl war, gab es einen Wähler, der seinen Wahlschein mit drei Kreuzen unterschrieben hatte.
Das war gültig, ich kann mich noch recht gut daran erinnern, weil wir damals noch extra beim Wahlleiter nachgefragt hatten.
Ja, das ist gültig.
nee ich nicht - unterschreibe ja auch nicht mit drei Kreuzchen ;-)
Ich meine mal gehört zu haben, dass dies nur gültig ist, wenn ein Notar es beglaubigt.
Das stimmt. Sogar Leute die schreiben können, dürfen so unterschreiben. Es ist nur verboten mit dem Namen einer anderen Person zu unterschreiben.
Das durfte schon der aus Spanien gebürtige deutsche Kaiser Karl der Fünfte, der in ein von Schreibern vorgefertigtes Signum nur noch einen winzigen Winkel zur Vervollkommnung einfügte.
es muss nicht beglaubigt werden?