Darf man Sicherungen verbauen die Kondensatoren in USB Killern explodieren lassen?


12.05.2020, 19:29

Ist es legal sowas in seinem eigenen Gerät zu verbauen?

5 Antworten

Wenn sich eine andere Person dadurch verletzt wirst du dafür haftbar gemacht.

ButchButch  12.05.2020, 19:34

Das stimmt nicht. Er hat sich dabei verletzt, eine Straftat zu begehen. Das ist so wie über einen Stacheldrahtzaun zu klettern und sich dabei zu verletzen.

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olfinger  12.05.2020, 21:34
@ButchButch

Wenn man jetzt im Garten Bärenfallen auslegt und ein Einbrecher darin sein Bein verliert würde das Gesetz also auf meiner Seite stehen und mir zugestehen ich hätte in einem akzeptablen Rahmen mein Hab und Gut verteidigt?

Wenn man sein Eigentum vor Zerstörung schützen will sollte man das tun indem man unbefugte keinen Zugriff drauf gibt und nicht indem man unbefugten schwere Verletzungen zufügt.

Sofern sowas überhaupt möglich ist ohne sich dabei selbst den Rechner zu zerschießen würde mich interessieren wie man vor Gericht klar macht das "Kevin, 21" in einem akzeptablen Rahmen zur Selbstverteidigung gehandelt hat indem er mit einer Art Falle dafür gesorgt hat das eine - wenn auch unbefugte - Person schwere Verletzungen davon trägt.

Wenn mir ein Radfahrer zu nahe ans Auto heran fährt ziehe ich ihm doch auch nicht den Baseball-Schläger durchs Gesicht um zu verhindern das er mir das Fahrzeug zerkratzt oder zerdellt.

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20Bastelkind05 
Fragesteller
 12.05.2020, 19:34

Ich will doch nur mein Eigentum vor Zerstörung verteidigen

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Du als Rechnerbesitzer hast es in der Hand, was du an deinen USB Ports anschließt.

Wenn jemand mit einem nicht vertrauenswürdigen USB-Stift kommt und sagt, er möchte deinen Rechner zerstören, kannst du ihn ja freundlich abweisen. Technische Maßnahmen sind dann ja nicht nötig.

Wenn sich hierbei jemand verletzt, nachdem du diese Vorrichtung eingebaut hast, könntest du dich nach § 223 StGB (Körperverletzung) strafbar gemacht haben. Dies setzt voraus, dass du dir zum Zeitpunkt der Montage bewusst warst, dass sich hierbei jemand verletzen könnte, und du die Vorrichtung dennoch eingebaut hast. Nimmt man an, dass du dir dessen nicht bewusst warst, kommt hingegen § 229 StGB (Fahrlässige Körperverletzung) in Betracht. Was am Ende vor Gericht herauskommt, kann dir niemand vorher sagen, ich würde jedoch persönlich von einer derartigen Vorrichtung abraten.

Woher ich das weiß:Recherche

Kann mir nicht vorstellen, dass das möglich ist. Zumindest nicht ohne, dass man sein eigenes Mainboard dabei zerstört!

Woher ich das weiß:Hobby – Programmierer, EDV, ... seit den 80er :)

Naja, es ist nicht legal, zu versuchen fremdes Eigentum zu beschädigen. In Grunde sicherst du dich also dagegen ab, dass niemand dein Eigentum beschädigt. Selbstverständlich darfst du das.