Darf man ohne einen Gabelstapler-Schein ein kleineres Flurförderfahrzeug (Fahrmeise) bedienen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei den Firmen, in denen ich bisher gearbeitet habe, durfte man kein motorisiertes (also auch keines mit Elektromotor) Flurförderzeug bedienen, wenn man keine Einweisung und Bestätigung (also letztendlich einen Stapler-Schein) hatte.

Der Arbeitgeber muss euch entsprechend einweisen. Wenn der Arbeitgeber das lasch handhabt und ein Unfall geschieht bekommt er richtig Ärger.

Ihr solltet zuerst den Arbeitgeber und wenn der nur labert die Berufsgenossenschaft fragen. Nicht warten, bis der Arbeitgeber am Sankt Nimmerleinstag etwas unternimmt.

Hallo MarkusKapunkt,

es ist so, dass jeder Arbeitgeber/ Vorgesetzte, die so genannte Gabelstapler (Flurförderzeuge) im Einsatz haben den Mitarbeiter eine schriftliche Beauftragung und Einweisung zum Führen von Flurförderzeugen geben muss. bei Flurförderzeugen unterscheidet man von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand (dafür brauchst Du einen Gabelstaplerschein) und Mitgängerfahrzeugen! Wenn es um so genannte Elektroameisen geht, Flurförderzeuge ohne Fahrersitz oder Fahrerstand (Mitgängerfahrzeuge) benötigtst Du lediglich eine Einweisung für die Geräte! Für Mitgängerfahrzeuge benötigst Du keinen Gabelstaplerschein. Das kannst Du alles aber auch in BGG 925 nachlesen :-) ich hoffe, dass ich ein wenig Helfen konnte. Schöne Grüsse

MarkusKapunkt 
Fragesteller
 23.05.2016, 17:22

Du wärst die hilfreichste Antwort gewesen. =D Danke.

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der Arbeitgeber hat für solche Teile nur die Pflicht die Mitarbeiter "ordentlich" einzuweisen- das macht dann auch jede Firma anders, einen übergreifenden Schein gibt es aber nicht.

MarkusKapunkt 
Fragesteller
 15.04.2016, 13:16

Eingewiesen wurde ich.

"Hier ist vorwärts, da ist rückwärts. Mit dem Knopf fährtt die Gabel rauf, mit dem Runter. Under mit der kleinen Kurbel da lenkst du. Jetzt machma selber!" xD

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Joergi666  15.04.2016, 13:30
@MarkusKapunkt

naja- wenn du dann jemanden platt fährst kannst du zumindest einen Teil der Schuld dem Arbeitgeber zuschieben.

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stephan3105  24.05.2016, 12:39

"einen übergreifenden Schein gibt es aber nicht." wie kommst Du da drauf? Es gibt einen allgemein gültigen Gabelstaplerschein (Fahrausweis für Flurförderzeuge)

LG

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Kommt auf den Arbeitgeber an ...

Im Grunde gibt es keine (gesetzliche) Vorschrift, dass man auf dem Werksgelände einen Staplerschein o. ä. dafür braucht - aber die Versicherungen machen diese Auflage.

Ich habe in meiner Ausbildung (wie auch alle Kollegen) von der Ameise bis zum 12-Tonnen-Stapler (naja, den haben doch nicht alle Kollegen gefahren, der war ein paar Leuten ein paar Nummern zu groß ;-) ) alles gefahren, es gab im ganzen Betrieb bei ca. 50 Angestellten überhaupt nur ein oder zwei, die einen Staplerschein hatten - dem Chef war's egal.

Nur wenn was passiert wäre, hätte dann natürlich gerade der Kollege mit dem Schein auf dem Bock gesessen ;-)

Anfrage bei der Berufsgenossenschaft, denn diese muss bei Unfälle zahlen.