https://de.wikipedia.org/wiki/Biologische_Invasion
Kinderwagen fänd ich mal gut- hab ich jedenfalls noch nicht gesehen.
Der AG muss bei einer Ablehnung ausdrücklich einen Grund nennen. https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
Schwierig. Ich selber hab mal so in 600-700m Entfernung zur Autobahn gewohnt, dass war durchaus ok- war aber neben Schallschutzwänden auch durch ein kleines Waldstück mit hohen Bäumen vom Haus getrennt. Maßgeblich wäre für mich zum einen, ob die Wand gebaut werden soll oder ein entsprechender Beschluss tatsächlich vorliegt. Bei uns in der Stadt gibt es an einer Stelle an der Autobahn die Diskussion - wo seit 20 Jahren eine Schallschutzwand gebaut werden soll- bisher aber noch nichts umgesetzt wurde. Zum anderen sind natürlich die anderen Fakten der Wohnung relevant. Wenn die Wohnung ansonsten super passt und vor allem die Lage in der Kaufpreisfindung deutlich berücksichtigt wurde- bzw. man den Preis hierdurch entsprechend noch drücken kann, wäre das ja sicherlich eine Überlegung wert. Allerdings würde ich auch immer abwägen- je nachdem wie der gesamte Wohnungsmarkt in deiner Region aussieht. Wenn du nicht gerade in einer Metropolregion lebst und der Kaufpreis auch nicht der Knaller ist, würde ich persönlich mich wohl eher dagegen entscheiden.
in Bilk würde ich sehr empfehlen: http://la-olliva.de/
Du hast wahnsinnig viele persönliche Eigenschaften aufgezählt, bist mit fachlichen Interessen aber recht vage geblieben. Deine persönlichen Eigenschaften sagen ja sicherlich auch einiges aus- in Bezug zur Berufswahl sind diese aber eher zweitrangig. Was interessiert dich fachlich und warum willst du dein aktuelles Studium (offensichtlich) nicht beenden?
Zuparken darfst du nicht so ohne weiteres- Schilder mit Androhung von Abschleppen natürlich schon. In solchen Fällen ist aber eine manuelle Absperrung des Parkplatzes- sprich ein Poller - in der Regel am wirksamsten.
Inklusive Heizung wären 400 Euro schon viel- alles andere ist eigentlich durch nichts zu rechtfertigen.
Das ist ein Job bei dem man einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt und im Monat 450 Euro maximal verdient. Diesen Beruf kann man entweder neben einem anderen Beruf ausüben oder dies quasi auch hauptberuflich machen- also ohne weiteren Job.
Ein großer Arbeitsbereich - der theoretisch zahlreiche verschiedene Tätigkeiten ermöglicht- sowie auch entsprechend einige Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet. Insgesamt ist die Bezahlung aber auf den Durchschnitt bezogen eher schlecht und auch die Arbeitbedingungen sind bei vielen Stellen wohl nicht optimal - auch auf die logischerweise oftmals nicht so tollen Arbeitszeiten (Abends, nachts, Wochenende) bezogen. Hier https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null kannst du den Beruf mal eingeben und bekommst sehr viele Infos.
Das muss aus deinem Vertrag hervorgehen- innerhalb der dort genannten Fristen kannst du widerrufen- gibt es eine solche Vereinbarung nicht, gibt es auch keine Möglichkeit des Widerrufs.
Helerei käme als Straftatbestand nur in Betracht wenn dir eine Kenntnis über einen Diebstahl nachzuweisen wäre, Betrug, wenn du wissentlich eine gefälschte Ware verkauftst. Das größte Risiko besteht deshalb theoretisch darin, dass die Uhr- sollte sie nachweislich geklaut sein und dies beim Weiterverkauf auffällt, von den Polizeibehörden eingezogen wird. Schadensersatz müsstest du dann beim Verkäufer der Uhr geltend machen.
Selbstverständlich kannst du ihren Platz nicht nehmen- das erfolgreiche Urteil bezieht sich ganz klar auf ihre Person. Auch insgesamt werden Studienplatzklagen immer schwieriger- die Unis beschäftigen da seit längerem i.d.R. schon Fachanwälte, die da insgesamt wohl - im Vergleich zu früher - schon recht viele Klagen abweisen können. Aber manche Klagen kommen eben doch noch durch.
Kompliziert in deinem Fall. Du musst nicht zwingend die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben- zwingend musst du aber Bemühungen um Ausbildung / Arbeit nachweisen um Leistungen zu erhalten. Teilweise muss ggf. auch nochmal genauer dargelegt werden, warum du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst- durch die Jugendhilfe in den meisten Fällen aber nicht so schwer. Dann ist auch die Jugendhilfe mit 18 ja nicht pauschal raus- auch wenn das viele glauben. Da muss man sich natürlich immer sehr den Einzelfall anschauen, ggf. kann es sich für dich aber auch lohnen dich nochmal genauer rechtlich / fachlich beraten zu lassen (außerhalb des Jugendamtes bzw. der Einrichtung), ob du nicht weiterhin Jugendhilfe beantragst bzw. versuchst durchzusetzen.
Verstehe noch nicht so ganz deine eigentliche Frage. Deinen Arbeitsbereich kenne ich leider überhaupt nicht- war aber selber mal als Arbeitsvermittler bei der Arbeitsagentur beschäftigt. Hier könnte ich jetzt viel darüber schreiben, was für eine schlechte Meinung ich von der Agentur habe bzw. wie schlecht die Vermittlung in den meisten Fällen dort ist- nichts desto trotz geht es ja wahrscheinlich darum, dass du eine Arbeitsstelle bekommst, die zu dir passt. Dazu vergiss einfach die ganzen Vorgaben der Agentur und mache dich selber so schnell wie möglich auf die Suche nach einer passenden Stelle. Die Arbeitsagentur versucht dich einfach schnellstmöglich in Arbeit zu bekommen- dabei ist es völlig unerheblich wie deine Qualifikation im Detail aussieht- auch rein auf rechtliche Aspekte bezogen dürfen die dir da so ziemlich alles andrehen. Zudem können die dich nur in Stellen vermitteln, die auch bei denen gemeldet sind- je nach Branche sind das aber recht wenige. Von daher werde wie gesagt in erster Linie selber aktiv.
Interessante Frage. Ich bin Sozialarbeiter und hab als Kind selber eine unzureichende Erziehung mit gelegentlicher Gewalt erfahren. Entsprechend reagiere ich heute (beruflich wie privat) ohne Verständnis, wenn ich jegliche Form von Gewalt gegen Kinder mitbekomme. Tatsächlich ist das aber noch viel schlimmer geworden, seitdem ich selber Vater bin. Hab zuvor auch schon eine Weile beim Jugendamt gearbeitet- heute würde mir das gerade in Fällen mit jeglicher Form von Gewalt viel schwerer fallen. Aber auch insgesamt hast du natürlich recht- berufliches Handeln ist da immer ganz eng mit der eigenen Erfahrung verknüpft- ich würde mittlerweile sogar behaupten, dass die persönliche Erfahrung mehr Anteil am Handeln bewirkt wie die Dinge der Ausbildung-insofern vermag dies in seltenen Fällen auch dazu führen, dass Betreuer selber Täter werden- aus meiner Sicht aber ganz klar Einzelfälle.
nein, der Laden ist seit langen sehr bekannt und absolut seriös. Hab da schon zig mal ohne Probleme bestellt und ein Freund von mir ist bei EMP Mitarbeiter. Keine Ahnung was da schief gelaufen ist- sollte sich aber klären lassen.
ich hab mit meiner Frau direkt nach dem Zusammenzug (nach einem Jahr) und lange vor der Heirat schon direkt uneingeschränkt gemeinsame Kasse gemacht (also alles auf ein Konto), obwohl sie damals noch deutlich besser verdient hat als ich- und es war ihr Vorschlag. Mir ist klar, dass viele Paare getrennte Konten bevorzugen- ich persönlich denke aber, dass zusammenlebende Paare da auch uneingeschränkt füreinander einstehen können.
Das kann man so pauschal nicht sagen- wichtig sind die Gesamtumstände. Da müsstest du schon etwas mehr Fakten nennen, damit man hier eine grobe Einschätzung vornehmen kann.
du musst deine Fragestellungen dringend spezifizieren. In der Industrie gelten je nach Branche schon unterschiedliche Tarifverträge- wo ja auch die meisten IM arbeiten- im öffentlichen Dienst gilt i.d.R. der TVöD- viele IM arbeiten aber ja z.B. dann eher bei den Stadtwerken oder ähnlichen Einrichtungen - die auch wieder z.T. Sonderverträge haben. Im öffentlichen Dienst ist der Verdienst aber meistens schlechter wie in der Industrie. Du musst also genau schreiben auf welche Branche oder welchen Betrieb du dies wissen möchtest. Im TvöD würdest du den ersten Aufstieg nach einem Jahr haben- aber nicht in der Gehaltsklasse, sondern in der Erfahrungsstufe.