Darf man mit eine EU Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland arbeiten?
Hallo liebe Leute,
darf man mit eine EU Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland arbeiten ? Mein Freund kommt aus Nepal, lebt in Portugal. Er hat ein Aufenthaltserlaubnis in Portugal und möchte gerne nach Deutschland kommen. Darf er überhaupt mit seiner Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland arbeiten? In Portugal darf er arbeiten. Gilt das Recht auch in Deutschland?
Herzlichen Dank schon im Voraus !
3 Antworten
Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate dauern soll.
Langfristig Aufenthaltsberechtigte sind Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der mit der Bezeichnung** „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“** in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates versehen ist.
mehr erfährst Du dort:::http://service.berlin.de/dienstleistung/325475/
daraus auch...Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für einen deutschen Aufenthaltstitel, wie z.B. ein gesicherter Lebensunterhalt, gelten uneingeschränkt.
Die Aufenthaltserlaubnis gestattet eine Erwerbstätigkeit abhängig davon, welchem Zweck (z.B. Studium, Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit) der Aufenthalt überwiegend dienen soll. Die §§ 16-21 Aufenthaltsgesetz werden analog angewendet.
Er dürfte hier arbeiten, wenn er hier eine Arbeit hätte. Die Aufenthaltserlaubnis dürfte dann nachrangig sein.
Nein, für Deutschland braucht er eine gesonderte Arbeitserlaubnis.