Darf man mit 14 Jahren ein Taschenmesser kaufen / bei sich tragen?

9 Antworten

nein, ist nicht erlaubt und jeder der eine waffe trägt ist potentiell gefährdet schwerer verletzt zu werden als jemand ohne waffe..

Warum willst du dir mit 14 jahren ein messer zulegen? der verkauf ist allerdings erst ab 18.

aaalso... das Kaufen ist in diesem Fall nur eine Grundsatzfrage der Geschäftfähigkeit. Demnach bist du bist zur Vollendung des 18 Lebensjahres erstmal beschränkt geschäftsfähig und deine Kaufverträge sind schwebend unwirksam. Das bedeutend einfach nur, dass deine Eltern im Nachhinein deine Geschäfte rückgängig machen können, wenn sie nicht damit einverstanden waren.

Worauf du aber sicherlich eigentlich aus warst, ist die Frage, ob man Messer unter 18 Jahren generell kaufen kann: ja, kann man.

Messer sind halt nicht nur Waffen, sondern erstmal auch Werkzeuge. Wäre es dir erst ab 18 gestattet, dann müsstest du ja sogar im Aldi beim tollen Damast-Küchenmesser den Perso vorzeigen.

Nun geht es weiter: darfst du das Messer mit dir führen? Da wird es nämlich wieder etwas kniffliger. Das Regelt nämlich das Führungsverbot nach Waffengesetz §42a Abs.3. Dort steht es so: "Es ist verboten...

  1. ...

  2. ...

  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen."

Jetzt haben wir hier leider ein kleines grammatisches Problem. Ob sich nämlich die 12 cm nun auch auf die Einhandmesser beziehen, oder ebendiese unabhängig von der Klingenlänge nicht geführt werden darf, hängt von der sprachlichen Auslegung des Paragraphen des jeweiligen Richters ab.

Ich möchte in diesem Punkt allerdings zur äußersten Vorsicht raten, da das Faltblatt der Kripo (erhältlich im PDF-Format) Einhandmesser als verbotene Gegenstände darstellt. Allerdings ist das Faltblatt eher eine Hilfe, um den Gesetztestext besser zu verstehen. Man muss dazu sagen, dass das Faltblatt nämlich auch ein paar Unstimmigkeiten aufweist, die dem Gesetzestext sogar widersprechen.

Auf der sicheren Seite bist du mit einem Messer mit feststehender Klinge bis 12,00 cm! Dabei wird die Grifflänge nicht mitgezählt.

Des Weiteren gibt es noch einen Paragraphen (leider gerade nicht zur Hand) für Spring- und Fallmesser. Diese dürfen nämlich bis zu einer Klingenlänge bis 8,5 cm geführt werden.

Zuletzt noch dies:

Wenn du eine Waffe, die unter das Führungsverbot fällt, aus beruflichen Gründen oder aus Brauchtumspflege mit dir führst, ist sie vom Führungsverbot ausgeschlossen.

Dies gilt zum Beispiel für Pfadfinder und ihr Fahrtenmesser.

Messer mit einer Klinge unter einer gewissen Länge sind ohne Beschränkung käuflich erwerbbar. Soweit ich weiß gelten Taschenmesser nicht als Waffen.

Ich selbst hab mein erstes TM von meinem Vater geschenkt bekommen, da war ich sechs - und kriminell bin ich dadurch auch nicht geworden.

Also: Wenn Du es nicht als Waffe (!) einsetzen möchtest (wozu es sich btw eh schlecht eignet, da keine feste Klinge und kurz), warum nicht?

Ich empfehle aber auf Qualität zu achten, nimm ein Markenmesser, keinen billigen Baumarkt-Schrott (denn damit verletzt Du Dich am Ende selbst am ehesten)!

Tipp: Victorinox oder Wenger.

es gibt Taschenmesser, die Du bei dir haben darfst-da musst Du nach fragen. Doch wozu brauchst Du denn sowas? Die meisten Taschenmesser sind Waffen und auch so deklariert. Da gehst Du am Besten mal nach fragen und machst keine Dummheiten, ja?