Darf man im Zug dampfen?

5 Antworten

Nein, darf man nicht. In den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn heißt es dazu beispielsweise...

A.6 Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
In Zügen darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

[Entsprechende Textstellen von mir fett markiert.]

Und wenn es ganz blöd läuft, löst du vielleicht dadurch auch einen Rauchmelder aus...

6.2 Missbrauch von Nothilfemitteln
Der Reisende darf die Notbremse oder die Türnotentriegelung nur bei Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen. Bei Missbrauch hat der Reisende unbeschadet sonstiger Ansprüche einen Betrag in Höhe von 200 € zu zahlen. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im Zug (insbesondere durch unerlaubtes Rauchen auf der Toilette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Man Darf schon seit einigen Jahrzehnten Nicht mehr rauchen, also auch nicht dampfen..

RobertL242 
Fragesteller
 14.02.2024, 16:48

Dampfen ist aber was anderes als rauchen. Eigentlich merkt das auch keiner, wenn man das mal kurz im Zug macht.

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Xandros0506  14.02.2024, 16:56
@RobertL242
Dampfen ist aber was anderes als rauchen. 

Ja, ist es, Dennoch gilt für das Dampfen ebenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln oder öffentlichen Gebäuden das Rauchverbot. (Das wird inhaltlich auf Rauchen und Dampfen angewendet und dazwischen nicht unterschieden.)

Letztlich wäre es dem Bahnbetreiber überlassen, als Hausherr in seinen Bahnen selbst darüber zu entscheiden. Diese richten sich aber in der Mehrheit alle nach dem Rauchverbot und untersagen darüber auch das Dampfen, damit das einheitlich geregelt ist. (Und bei der Deutschen Bahn selbst ist der Hausherr als alleiniger Eigentümer der Bund - und damit dürfte das Rauchverbot in den DB-Zügen grundsätzlich gelten.)

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Natürlich nicht-

und es ist genauso eklig wie Rauchen. Ich würde dich sofort zurechtweisen und dem Personal melden.

Nein, nur wer die Eisenbahnwagen zieht darf dampfen!

Natürlich nicht, wie in allen Innenräumen. Du musst beim Stationshalt kurz nach draußen, aber nicht verpennen rechtzeitig wieder einzusteigen, sonst fährt dein Gepäck ohne dich weiter.