Darf man Geld verlangen, wenn man selber Partys veranstaltet?
Wir haben vom Kollegen ein Haus zur Verfügung, um Partys zu feiern. Wir haben jetzt schon 6 Partys da gemacht und jedes Mal haben wir ordentlich Geld gemacht. Ca 500 euro pro Party. Darf man das überhaupt machen?? Also Eintrittsgeld usw verlangen? Es dürfen nur Leute rein die über 16 Jahre sind. In der Nachbarschaft stören wir niemand.
9 Antworten
Sobald Ihr bei einer "offiziellen" Stelle nachfragt, wird der Spaß vorbei sein, weil Euch alleine die Auflagen für die Toiletten das Genick brechen werden.
Warum macht Ihr nicht einfach weiter? Anscheinend funktioniert Euer Konzept. Zu viele schlafenden Hunde würde ich nicht wecken.
Und mit den ganzen Tipps, aus den Antworten von dieser Seite, könnt Ihr den Spaß schrittweise legalisieren.
Wieso solltest du das nicht dürfen?
Natürlich musst du über 18 sein, voll geschäftsfähig sein, einen Gewerbeschein holen, deine Steuern zahlen etc. usw.
ja dürft ihr, ihr solltet es jedoch nicht als "Eintritt" deklarieren, sondern besser als Spende oder ähnlichem und ihr dürft damit keinen Gewinn erzielen.
Und es muss eindeutig als Privatparty deklariert sein
Da hier aber von einem Gewinn die Rede ist und scheinbar auch eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt ist s so nicht zulässig.
Einfach nur als Privatparty zu deklarieren reicht nicht.
da ist der eigentümer, das gewerbeaufsichts- und das ordnungsamt dein ansprechpartner.. vom finanzamt mal ganz abgesehen....
Ich nehme an, das Gebäude ist als Wohnhaus genehmigt bzw. gebaut?
Dann dürft Ihr darin keine solchen Parties veranstalten bzw. müsst eine Nutzungsänderung beantragen. (Brandschutz, Fluchtwege, etc. muss gegeben sein.)
Dann müsst Ihr das Gewerbe anmelden, und wenn Ihr Alkohol ausschenkt braucht ihr eine Schankerlaubnis.
Und bei der Gema muss das auch angemeldet werden.
Das Gebäude ist nicht als Wohnhaus genehmigt..
Ist es als Gastronomischer Betrieb oder als Versammlungsstätte oder dergleichen Genehmigt?
Das Haus befindet sich auf einer Wiese in der nähe von einem Wald.
stimmt zwar fast alles, aber das Gewerbeaufsichtsamt ist dann befriedigt, wenn er einen Gewerbeschein in seiner Ortsgemeinde ausfüllt.