Darf man einfach ein buch über hogwarts schreiben?

6 Antworten

J.K. Rowling war nicht die erste die eine Zauberergeschichte verfasst hat und wird auch nicht die letzte sein. Du darfst gern über Zauberer, Hexen und nichtmagische Menschen schreiben. Der Begriff Muggel oder eben auch Hogwarts ist aber nicht erlaubt, da diese für Rowlings Geschichte erfunden wurde. Und auch sehr ähnliches würde wohl von Warner abgemahnt werden. Also wenn es eine Zauberschule in einem Schloss namens Wogharts gäbe oder sowas.

Wenn es also mehr als eine kostenlose Fanfiction werden soll, muss schon eine erkennbar eigene Geschichte erzählt werden.

Geschichten, die Dinge aus anderen Büchern übernehmen, können immer gegen das Urheberrecht und Markenrecht verstoßen, egal ob nun Charaktere, Orte oder Gegenstände "geklaut" wurden.

Gerade bezüglich des Urheberrechts ist es allerdings immer eine Einzelfallentscheidung. Sehr allgemeine Ideen können nicht geschützt werden. Man darf also zum Beispiel noch Bücher über magische Schulen und Zauberer schreiben, ohne dass es gleich das Urheberrecht von J.K. Rowling verletzt. Problematisch wird es, wenn du konkrete Ideen übernimmst, also beispielsweise gut ausgearbeitete Figuren oder auch genau beschriebene Orte. Ob die Winkelgasse und Hogwarts gut genug ausgearbeitet sind, damit sie durch das Urheberrecht geschützt werden, kann man nicht mal so eben einschätzen.

Wie schon geschrieben, kann auch das Markenrecht eingreifen. Hier würde dann schon alleine die Verwendung von bestimmten Begriffen dafür ausreichen, dass man mit einer Unterlassungs- und Schadensersatzklage rechnen muss.

Ein großer Irrglaube ist, dass die kostenlose Veröffentlichung die Übernahme von geschützten Eigentum legal macht. Das Gesetz stellt jedoch jede Veröffentlichung unter Strafe. Trotzdem gibt es natürlich sehr viele FanFiction, die man im Internet findet, und die teilweise auch sehr eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen. Den Autoren kommt zugute, dass das Urheberrecht- und Markenrecht so ausgestaltet sind, dass man als Rechteinhaber seine Rechte selbst einklagen muss. Das heißt, Autoren wie J.K. Rowling müssten ihre eigenen Fans und damit ihre Einnahmequelle verklagen. Dazu kommt noch der damit verbundene Aufwand. Daher wird meistens nicht gegen solche Veröffentlichungen vorgegangen. Die Autoren des Originals haben aber jederzeit die Möglichkeit dazu.

Privat darfst du schreiben, was du willst, dann ist es eine Fanfiction und darfst hierfür auch Hogwarts und Co. verwenden.

Ab dem Punkt, mit dem du damit aber Geld verdienen möchtest, wird es schon schwierig, was das Urheberrecht angeht, denn selbst Hogwarts oder die Winkelgasse sind Urheberrechtlich durch Warner Bros. und J. K. Rowling geschützt.

Nicht wirklich

Fanfiction bewegen sich in einer Grauen zone weil man ja kein Geld davon macht oder er veröffentlicht. Wenn Fanfictions veröffentlicht werden, dann werden "die seriennummern abgefeilt". Weil selbst wenn keine Namen benutzt werden kann man immer noch verklagt werden, wenn man einfach interlektuelles Eigentum verletzt, geschweige den so sachen wie hogwarts oder so benutzt. Es gibt ja so sachen wie Tropes oder Sachen, die einfach bekannt sind in dem Genre aber wenn alles zu ähnlich sind dann geht das gar nicht.


Kartfahrer38 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 21:29

Dürfte man mit den gleichen Themen also muggel sein und so und aber mit harry potter 0,0 zu tun hat ein Buch schreiben oder geht des auch nicht wegen dem grundthema?

meehhhhh  04.12.2024, 10:21
@Kartfahrer38

Also du könntest schon ein buch schreiben wo es eine magische welt gibt und leute ohne magie aber das wort muggel kannst du halt nicht benutzen Weil das ist ganz klar einen harry potter begriff

Als Fanfiction kein Problem. Veröffentlicht (Verlag oder Selbstverlag) mit Gewinnerzielungsabsicht : Problem ;)