Darf man ein Kind einfach so ins Internat schicken?
Hallo, eine gute Freundin von mir hat einige Probleme Zuhause und nun will nur ihre Mutter dass sie auf ein Internat geht.
Sie hat eigentlich nichts getan, weder Drogen noch sonst irgendetwas was so ein Verhalten rechtfertigen würde.
Darf die Mutter das? Und kann da das Familiengericht was machen?
6 Antworten
Ja, darf sie.
Kommt drauf an, hat der Vater auch das Sorgerecht und somit ein Mitspracherecht oder nicht?
Sie darf ruhig dagegen sein, entscheiden tut/ tun die Sorgeberechtigte/n.
Guten Morgen,
ich verstehe, dass diese Situation und die damit drohende Trennung von dir und deiner Freundin dir ungerecht erscheint. Dennoch ist es so, dass ein Internatsaufenthalt in der Regel mit einem besonderen Ziel verknüpft wird. (Ja, es gibt Ausnahmen)
Wenn sich also zum Beispiel das jetzige Umfeld als ungünstig erwiesen hat (die Rede war von einigen Problemen) könnte es durchaus sinnig sein, dieses einmal zu versuchen.
Rein rechtlich verhälr es sich so, dass der Träger des Sorgerechtes (also in der Regel beide Elternteile) dem Aufenthalt zustimmen müssen. Herrscht dort Einigkeit und liegen keine Gründe vor, die dagegen sprechen (zB weil die "Schule" die gewählt wurde das Kindeswohl gefährden könnte) wird auch kein Familiengericht dort mitreden.
Vielleicht empfiehlst du deiner Freundin noch einmal in Ruhe mit Ihrer Mutter zu sprechen in der Hoffnung, dass Ihre Mutter ihr erklären kann, was sie sich von dem Vorhaben verspricht.
Dann kann Deine Freundin womöglich schauen, wie dieses Ziel auch ohne den Aufenthalt erreicht werden könnte.
LG
Ein Internat ist ja keine Strafe für schwererziehbare Kinder, sondern eine Schule für Kinder und Jugendliche, die aus verschiedensten Gründen nicht zuhause zur Schule gehen können. Da kann die Mutter natürlich ihre Tochter auf so eine Schule schicken. Das kostet allerdings ziemlich viel Geld, weswegen die Mutter es sich sicher gut überlegen wird, ob sie ihre Ruhe vorm eigenen Kind so teuer bezahlen will.
Die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht, somit entscheiden die Eltern z.B. genau so was. Allerdings, wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, dann müssen da schon beide Eltern mitziehen. Ansonsten müssen sie sich einigen.
Hat er das Sorgerecht? Wenn nicht, hat er kein Mitspracherecht..
WEnn beide Eltern das Sorgerecht haben, dann wird das schwer. Aber grundsätzlich dürfen Eltern ihre Kinder natürlich schon auf ein Internat schicken
Auch wenn der Vater und sie dagegen ist?