Darf man das?

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Nach der Schulordnung in Bayern gilt: Welche kleinen Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe schreibt, gefordert werden, entscheidet die Lehrerkonferenz nach § 21 Abs. 2.

Die Regelung ist also von der jeweiligen Schule abhängig und kann nicht allgemein beantwortet werden.

Früher war es nicht erlaubt an Tagen mit Schulaufgaben "Extemporalien" zu schreiben". Da sich Schüler immer mehr versuchen den Leistungsnachweisen zu entziehen, wurde die Regelung geändert.