Darf Jugendamt die Mutter beschatten lassen bei Kindeswohlgefährdung?
Hallo.
Eine Freundin von mir hat ein laufendes Verfahren wegen kindeswohlgefährdung vom Jugendamt.
Da sie häufig etwas lauter wird und durch gewisse falschmeldungen ihrer zerstrittenen Schwägerin.
Nun hat sie ständig Angst verfolgt zu werden und beschattet zu werden.
Darf das Jugendamt die Mutter eigentlich beschatten lassen wenn sie laufendes Verfahren wegen kindeswohlgefährdung hat?
4 Antworten
Wenn jemand solche Angst vor "Beschattung" hat, hat er ja wohl was zu verbergen!
Und wenn diese Angst nur das bringt, dass sie sich zusammennimmt und nicht mit ihren Kindern schreit, ist das ja ein guter Effekt!
Vor Gericht kann sie ein laufendes Verfahren haben.
Beim Jugendamt nicht.
Das "beschattet" auch niemanden.
Was hat die Schwägerin denn dem Jugendamt mitgeteilt?
Wenn sie da regelmäßig vor den Kindern ausrastet, kann das durchaus eine Kindeswohlgefährdung sein.
verschmutzte Wohnung, unregelmäßige Schulbesuche, unregelmäßige Arztbesuche
Wenn dies tatsächlich "Falschmeldungen" sind, lassen sie sich ja leicht widerlegen. Schulbeuch nachweisen durch Gespräch des Jugendamtes mit der Schule, beim Arzt kann sie sich die Besuche bescheinigen lassen, die Wohnung ist halt sauber, wenn das Jugendamt unangemeldet kommt, weil die ja eh immer sauber ist (zwischen "steril" und "vollkommen versifft, so dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt" gibt es das gesunde Mittelmass, welches das Jugendamt durchaus erkennt.
Die Kinder anschreien (vor allem offensichtlich regelmäßig) ist Gewalt gegenüber den Kindern und somit auch eine Kindeswohlgefährdung. Wenn deine Freundin nicht anders mit ihren Kindern umgehen kann, sollte sie sich eine Erziehungshilfe/-Beratung suchen.
Alle Anschuldigungen lassen sich leicht widerlegen.
Nur eben die Laute Stimme nicht.
Aber darum geht's gar nicht.
Sie leidet seid dem unter enormen psychischen Druck das sie denkt dass ständig jemand hinter ihr her ist.
Daher meine Frage
Ob es rein rechtlich gesehen überhaupt möglich ist das das Jugendamt Privatermittler oder ähnliches einsetzen darf um sie zu Observieren oder ähnliches???
Sie hat Angst, beschattet zu werden. Sie wird aber nicht beschattet, jedenfalls nicht von Mitarbeitern des Jugendamtes. Gegen ihre Paranoia sollte deine Freundin ebenfalls behandelt werden.
Darf das Jugendamt Privatermittler in Auftrag geben um dies zu tun?
Zum letzten Mal: nein! Eine Behörde hat kein Budget und ein Interesse daran.
Du solltest dir mehr Gedanken über die wahren Probleme deiner Freundin machen und ihr helfen, anstatt sie in ihren Wahnvorstellungen noch zu unterstützen.
Bei möglicher Kindeswohlgefährdung wird das Jugendamt zwar keine "Beschattung" vornehmen (die hätten für so etwas auch gar nicht genug Personal) aber man wird weitere Informationen sammeln und Erkundigungen einziehen, um im akuten Notfall notwendige Maßnahmen veranlassen zu können. Das halte ich auch für ihre Pflicht.
ein paar beknackten 💩nachbarn mit perversen Verlogenheit reichen schon...sogar als zeugen!
nein, dürfen das nicht...aber,aus erfahrung,weiss das können richtig mist bauen!
mir,haben es versucht zu erschrecken oder als spinner darstellen und als beweis hier,das retuschierte bild von meine tochter aus meine speicherkarte...hab keine computer/laptop und damals,nur ein alte handy mit internt zugang.
gottseidank,glaube ich nicht in solche dinge!
also,aufpassen,weil sind wie die geier!

Sie hat vor dem Gericht ein laufendes Verfahren wegen kindeswohlgefährdung.
Eingeleitet durch häufige falschmeldungen der Schwägerin.
Durch ständiges geschreie in ihrer Wohnung
Verschmutzte Wohnung,
Unregelmäßige schulbesuche,
Unregelmäßige arztbesuche
Kontakt mit Ex-Partner
Allerdings sind das alles falschmeldungen
Bis auf die Laute Stimme.