Warum entscheiden zwei Fallmanager im Jugendamt völlig unterschiedlich?
Bin 27 und bis zum 18. LJ war ich in einer Jugendhilfe Einrichtung . Die erste Sachbearbeiterin hat jedes Mal meine Mutter , obwohl sie das Sorgerecht hatte, nach dem hilfeplan Gespräch nach Hause geschickt , obwohl sie lange Texte vorgelesen hat in denen sie den Wunsch flehend äußert , dass ich zu ihr ziehen soll . Es gäbe keinen Anlass .
Die Fallbearbeitung hat gesagt esliegt Eine Kindeswohlgefährdung vor !!!!! Obwohl sie Sorgerecht hatte .
Ist es eine Rechtfertigung , nur weil ich teile vom asperger Syndrom hatte ? Und weil ich früher mit 11 Jahren mal Horror Filme bei Mama geguckt habe ? Und weil meine Mutter isoliert lebt und leicht psychisch angeknackst ist ?
als ich mit 16 gemäß §35a SGB eine andere Sachbearbeiterin vom sozial Amt bekam , wurde ich auf einmal öfter beurlaubt und es wirkte lockerer .
ist von subjektiver Natur zu sprechen , oder liegt es an der anderen Zuständigkeit durch diesen Paragraphen ?
5 Antworten
Wie ich lese hast du es ja überstanden vom Ja-amt abhängig zu sein.
Aus Erfahrung weis ich das es immer vom Sachbearbeiter oder von der Einrichtung ausgeht, wie es dem Betroffenen Kind oder den Eltern geht.
Deine Mutter hatte es sicherlich nicht einfach weil ihr immer wider Sachen vorgeworfen wurde was sie falsch gemacht hat, daher Wahrscheinlich auch die psychischen Probleme.
Die Kindeswohlgefährdung wird bei jeder kleinen Gelegenheit vom Ja-amt ausgesprochen. Und wenn sie was finden wollen dann finden sie was.
Ein tip kann ich dir geben. Geh alle unterlagen durch mach dir ein Bild von deinen fall achte dabei auch auf Zeit angaben. Finde raus ob deine Unterbringung Ungerechtvertigt war und gehe mit einen guten Anwalt dagegen vor.
Nice! Dann könnte man zivilrechtlich einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung haben?
Mit 16 bist Du älter, da wird mehr locker gesehen.
Hier kennt niemand Deinen genauen Fall, da kann keine seriöse Antwort kommen.
Nein, es liegt daran, dass Menschen entscheiden. Jeder hat zwar die gleichen Gesetze zu berücksichtigen, aber jeder hat auch eine persönliche Sichtweise, die zu anderen Entscheidungen führen kann.
Eine Kindeswohlgefährdung kann durchaus bestehen, auch wenn das Elternteil das Sorgerecht hat. Das ist sogar der Normalfall. Das Elternteil versucht dann mit Hilfe das Jugendamt die Kindeswohlgefährdung zu beenden - in deinem Fall scheint das durch die Unterbringung in einer stationären Einrichtung gelungen zu sein.
Deine Mutter muss also der Unterbringung in der Einrichtung zugestimmt haben. Daher finde ich es schon ein bisschen "schräg", dass deine Mutter bei Hilfeplangesprächen lange Texte mit dem Wunsch äußert, dass du zu ihr ziehen sollst. Was sollte das denn bringen??!
Auf mich wirkt es so, dass du mit 16 groß genug und vernünftig genug warst, dass du regelmäßig zu deiner Mutter konntest, ohne dass dies eine Kindeswohlgefährdung darstellte. Daher wurdest du dann im Rahmen der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) in der Einrichtung behalten und die Gefahr der Kindeswohlgefährdung wurde wohl (bestimmt auch wegen deines Alters) als unbegründet angesehen.
Mit 16 darfst Du selbst mehr mit entscheiden, darfst auch selbst sagen, wenn Du lieber zur Mutter ziehen willst und ja, es kann auch eine Sache der Persönlichkeit der Sachbearbeiterin sein. Mit der einen kommt man besser aus als mit der anderen. Lebst Du heute denn selbstständig alleine und kommst gut zurecht?