Warum entscheiden zwei Fallmanager im Jugendamt völlig unterschiedlich?

5 Antworten

Wie ich lese hast du es ja überstanden vom Ja-amt abhängig zu sein.

Aus Erfahrung weis ich das es immer vom Sachbearbeiter oder von der Einrichtung ausgeht, wie es dem Betroffenen Kind oder den Eltern geht.

Deine Mutter hatte es sicherlich nicht einfach weil ihr immer wider Sachen vorgeworfen wurde was sie falsch gemacht hat, daher Wahrscheinlich auch die psychischen Probleme.

Die Kindeswohlgefährdung wird bei jeder kleinen Gelegenheit vom Ja-amt ausgesprochen. Und wenn sie was finden wollen dann finden sie was.

Ein tip kann ich dir geben. Geh alle unterlagen durch mach dir ein Bild von deinen fall achte dabei auch auf Zeit angaben. Finde raus ob deine Unterbringung Ungerechtvertigt war und gehe mit einen guten Anwalt dagegen vor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
koerperfrage453 
Fragesteller
 21.07.2021, 20:49

Nice! Dann könnte man zivilrechtlich einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung haben?

1

Mit 16 bist Du älter, da wird mehr locker gesehen.

Hier kennt niemand Deinen genauen Fall, da kann keine seriöse Antwort kommen.

Nein, es liegt daran, dass Menschen entscheiden. Jeder hat zwar die gleichen Gesetze zu berücksichtigen, aber jeder hat auch eine persönliche Sichtweise, die zu anderen Entscheidungen führen kann.

Eine Kindeswohlgefährdung kann durchaus bestehen, auch wenn das Elternteil das Sorgerecht hat. Das ist sogar der Normalfall. Das Elternteil versucht dann mit Hilfe das Jugendamt die Kindeswohlgefährdung zu beenden - in deinem Fall scheint das durch die Unterbringung in einer stationären Einrichtung gelungen zu sein.

Deine Mutter muss also der Unterbringung in der Einrichtung zugestimmt haben. Daher finde ich es schon ein bisschen "schräg", dass deine Mutter bei Hilfeplangesprächen lange Texte mit dem Wunsch äußert, dass du zu ihr ziehen sollst. Was sollte das denn bringen??!

Auf mich wirkt es so, dass du mit 16 groß genug und vernünftig genug warst, dass du regelmäßig zu deiner Mutter konntest, ohne dass dies eine Kindeswohlgefährdung darstellte. Daher wurdest du dann im Rahmen der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) in der Einrichtung behalten und die Gefahr der Kindeswohlgefährdung wurde wohl (bestimmt auch wegen deines Alters) als unbegründet angesehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Mit 16 darfst Du selbst mehr mit entscheiden, darfst auch selbst sagen, wenn Du lieber zur Mutter ziehen willst und ja, es kann auch eine Sache der Persönlichkeit der Sachbearbeiterin sein. Mit der einen kommt man besser aus als mit der anderen. Lebst Du heute denn selbstständig alleine und kommst gut zurecht?