Darf jugenamt?
Darf Jugendamt Kind weg nehmen wegen Kindeswohlgefährdung obwohl die sagen das sie den Kind nicht weg nehmen werden? Haben z.b termin vor Gericht. Darf Jugendamt lügen und sagen das wir das Kind nicht weg nehmen aber die doch das Kind weg nehmen??
5 Antworten
Das Jugendamt "nimmt" keine "Kinder weg". Lediglich das Gericht kann eine solche Entscheidung treffen. Deine Behauptung dass das Jugendamt lügt halte ich für ziemlich weit hergeholt.
https://www.meisenfluesterin.de/wann-darf-das-jugendamt-das-kind-entziehen/
das JA darf gar keine Kinder wegnehmen. Die Anordnung kommt immer vom Familiengericht. Es kann natürlich sein, dass das JA in rel, extremen Fällen handeln muss. weil keine Zeit ist, das Urteil des Gerichts abzuwarten. Das wird aber nachgeholt.
Aus Lust und Dollerei wird kein Kind "in Obhut" genommen. HIer werden wahrscheinlich wieder wichtige Fakten vornehm verschwiegen,
Hallo, wenn ein dringlicher Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt dann darf das Amt jederzeit einschreiten. Vorergehende Beschlüsse bei welchem vielleicht noch anders Entschieden wurde wiegen da leider auch wenig wenn Beispielsweise neue Beweise auftauchen die eine signifikante Verschlechtering des Zuszands bedeuten. Du kannst dann höchstens noch Einspruch über die Entscheidung einlegen.
Soweit zumindest mein Wissensstand. Lg
Wenns brennt, dann brennts und dann kommt das Kind NATÜRLICH raus.
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, dann müssen sie es aus der Gefahr nehmen. Die handeln für das Kind.
die lügen ja nicht, sie bewerten eine Sachlage und wenn, kann man seine Meinung ja ändern
ja und nach dem Gericht wird wieder entschieden, da es möglicherweise eine neue Sachlage gibt, also lügen sie ja nicht
Dürfen die lügen oder nicht war die frage