Darf ich vom neuen Vermieter eine Nebenkostenaufstellung verlangen obwohl ich noch kein Mietvertrag unterschrieben habe?

9 Antworten

Der Vermieter auferlegt dir die Betriebskosten im schriftlichen Mietvertrag (Entwurf), du bist dann verpflichtet alle Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten, die in der BtrKVO §2 enthalten sind, wenn der Vermieter das im weiteren verlangt.

Vor Abschluss des Mietvertrages ist es unüblich, einzelne Positionen der BK beim Vermieter zu erfragen. Aktuell liegen die Kosten zwischen 3 und 4€/m² Wfl.

Klar kannst du das verlangen. Nur er wird dir weder das geben, noch die Wohnung.

Was denkst du, was du dir erlauben kannst?

Wenn ich eine Wohnung jetzt inseriere, habe ich um 18 Uhr über 50 Leute, die die Wohnung haben wollen und kann die Anzeige wieder raus nehmen.

Was denkst du, wie ich mit Interessenten umgehe, die mir schon nicht genug Demut zeigen?

Und ich vermiete in einer Stadt mit 40k Einwohnern. Am Rand des Ruhrgebietes.

In richtig geilen Lagen hast du 200 Leute in 4h.

VERLANGEN kannst du was du willst. Es könnte dann aber auch sein, dass du gleich wieder gehen kannst.

spricht nichts dagegen, dass er die Dir vorlegt, er muss es allerdings (noch) nicht.

Wenn er allerdings zu wenig BK-Vorschuß in der Meiet berechnet, ist dies eine grobe Täuschung

Dürfen darfst du alles, Anrecht hast du aber nicht, weil es Unsinn ist. Du kannst aber höflich fragen, wie hoch die Abrechnung in den letzten Jahren für die Wohnung war. Es muss dir aber auch klar sein, dass die Kosten variabel und nicht fest sind.