Darf ich trotz Führerscheinsperre in Deutschland, im Ausland fahren?

6 Antworten

könnte Probleme geben

Kraftfahrt-Bundesamt - EUCARIS (kba.de)

EUCARIS vernetzt die zentralen nationalen Verkehrsregister. Diesem dezentralen Ansatz folgend ist jedes Land verantwortlich für seine eigenen Daten und Verfahren. Berechtigte nationale öffentliche Stellen (zum Beispiel Polizei, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden) können online über ihre nationale EUCARIS-Kopfstelle in anderen Ländern Fahrzeug- oder Führerscheindaten auf Basis der für sie relevanten Rechtsgrundlage(n) abfragen. In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diese Kopfstelle.
Ausstellung eines Führerscheins
Um sicherzustellen, dass ein EU-Bürger nur eine Fahrerlaubnis besitzt, kann die Fahrerlaubnisbehörde über EUCARIS in den übrigen Mitgliedstaaten anfragen, ob es in den dortigen Registern Einträge gibt, die der Erteilung einer Fahrerlaubnis und Ausstellung eines Führerscheins entgegen stehen.

Ja, darfst du.

Nur sobald du in DE deinen FS abgibst, darfst du, weil du keine FS vorweisen kannst, auch im Ausland nicht fahren, obwohl du eigentlich fahren dürftest.

Gibts du in DE den FS ab und machst ihn in ES neu, darfst du in DE dennoch nicht fahren.


eduardabuente62 
Fragesteller
 15.11.2023, 11:18

Ich kann ja meinen Führerschein vorzeigen, daher ja die Frage ob die spanische Polizei Einsicht darauf hat ob ich in Deutschland meine Fahrerlaubnis entzogen bekommen habe, wovon ich nicht ausgehe

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Jack98765  15.11.2023, 11:21
@eduardabuente62

Nein, hat sie nicht, aber DE darf trotzdem deinen FS einziehen und hierfür auch die spanischen Behörden beauftragen.

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Von Experte nancycotten bestätigt

Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Ob du die Physische Karte noch hast, ist irrelevant. Solltest du also mit dem Führerschein in Spanien kontrolliert werden, wird bei einer Prüfung herauskommen, dass du keine Fahrerlaubnis hast.

Spanien: Grundsätzlich kann in Spanien das Lenken eines Kfz während eines Fahrverbotes in Deutschland zu einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis führen. Als Sanktion ist eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten vorgesehen, wobei alternativ eine Geldstrafe zwischen 12 und 24 Monatsgehältern (in der Regel zwischen 720 und 288.000 €) mit gemeinnütziger Arbeit zwischen einem Tag und drei Monaten verhängt werden kann. Die deutsche Behörde müsste dazu aber die spanischen Behörden ausdrücklich über die in Deutschland verhängte Führerscheinmaßnahme unterrichtet haben (z.B. auf Anfrage), was in der Praxis eher selten der Fall ist. Daher bleibt es zumeist bei einem Bußgeld in Höhe von 90 € wegen Nichtmitführens des gültigen Führerscheins. Eine beglaubigte Fotokopie des Führerscheindokumentes wird in Spanien übrigens ausnahmsweise als Nachweis für die Existenz einer bestehenden gültigen Fahrerlaubnis anerkannt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahren-trotz-fahrverbots-im-ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html


eduardabuente62 
Fragesteller
 15.11.2023, 11:17

Danke für deine hilfreiche und ausführliche Antwort!

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Das kommt auf die Spanischen Gesetze an. Meistens ist es aber so, dass ein Fahrverbot des Ausstellungsstaates und ein im Inland ausgestelltes Fahrverbot gilt.

Also würde das in deinem Fall nicht gehen. Hättest du aber in Frankreich ein Fahrverbot dürftest du fahren.

Ich kenn aber die Gesetze von Spanien nicht. Aber so wie oben beschrieben, ist es oft geregelt

Du wirst noch die Aufforderung bekommen den Führerschein abzugeben oder hast es überlesen das du ihn einschicken bzw. abgeben sollst.