Darf ich Telekom GmbH neu,unbenutzte Media Receiver 401 Typ B u.1&1 unbenutzte Fritzbox verkaufen?


27.02.2023, 10:18

P.S: Sorry für schreib Fehler und Grammatik,da ich kein Deutsche Staatsbürger bin,ich werde es verbessern.Tut mir leid.LG

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte Sorgfälig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINUNGEN zum Verrag Durchlesen, Kurzform --> AGB .

Ebenso auch die Vertraglichen Unterlagen sich Ansehen. Viele Bieten Mietgeräte an und wenn man diese Verkauft wirds teuer !

Wenn die Geräte mit einmaligen Preis in Rechnung gestellt wurden und keinerlei Hinweise auf Miete oder Leihgerät in den AGP und damaligen Verträgen zu finden sind , sollte ,man auch den ehemaligen Betreiber kontaktieren und seine alte Kundennummer mitteilen , dort auch Nachfragen ob es Leih/Mietgeräte sind oder nicht. Wenn dies nicht zutrifft und man dann Eigentümer der Geräte ist , kann man damit machen was man will. Man kann Sie auch in den Müll Werfen sofern man das will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Linux Administrator
Rentner1955 
Fragesteller
 28.02.2023, 02:19

Ja danke sehr für deine meinung.TOP antwort,...VG

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Hallo Rentner1955,

ich kann hier den User @ MarSusMar nur zustimmen!

Wenn die Geräte dir gehören, kannst du die selbstverständlich weiterverkaufen.

LG

Sven W.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom
Rentner1955 
Fragesteller
 28.02.2023, 02:17

Ja danke seher für deine meinung.VG

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Hier ist relevant bezahlst du da monatlich eine Miete Für dann nicht, den kann die Telekom den durchaus zurückhaben wollen.

Bezahlst du den mit einem Ruck ist es deiner. Genau steht das aber im Bestellablauf meist sogar recht übersichtlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Technikhotline eines DSL Anbieters
Rentner1955 
Fragesteller
 28.02.2023, 02:18

Ja danke,sind alle beide schon längst bezahlt, sonst muss man das klar zürück versenden,oder Preis zürück zahlen,das ist eine Regel.Ja danke sehr für deine meinung.VG

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