Darf ich mit meinem Roller weiterfahren?
Hallo
Mein Roller wurde letztens von der Polizei sichergestellt weil der zu schnell lief 38 kmh. Im Brief von der Polizei stand das die Betriebserlaubnis erloschen wurde,allerdings habe ich meine Papiere zurück bekommen und auf den Papieren steht nicht ob ich mit dem Fahrzeug weiter fahren darf ,nun meine Frage wenn ich die Drossel rein packe damit der Roller wieder 30kmh fährt, darf ich dann immernoch im Straßenverkehr teilnehmen ?
Wie gesagt das Fahrzeug wurde NICHT außer betrieb gesetzt.
6 Antworten
nun meine Frage wenn ich die Drossel rein packe damit der Roller wieder 30kmh fährt
25km/h... nicht 30.
Hast du eine sog. Mängelkarte bekommen? Mit der musst du den Roller beim TÜV vorführen, der dann bestätigt dass alles in Ordnung ist.
Es gibt keinen Roller bis 30 km/h.
Da wurde also dran rumgefummelt und somit kommt der Staatsanwalt.
Kann es sein, dass DU für die 30 oder 38 km/h die Fahrerlaubnis/Fahrberechtigung gar nicht hast?
Nein, du musst mit der Drossel dann erst zum TÜV.
erst vom TÜV annehmen lassen...
Das spielt keine Rolle, die Betriebserlaubnis ist erloschen und erteilt sich nicht durch Zauberei von selbst erneut. Es ging eine Meldung an die Zulassungsstelle, dass die BE erloschen ist. Normalerweise schreiben sie dich irgendwann an und setzen eine Frist, bis wann du entweder ein TÜV-Gutachten vorlegen oder die BE abgeben sollst. Folglich: TÜV-Abnahme und bei der Zulassungsstelle abgeben, oder warten, bis selbige gebührenpflichtig tätig wird.
damit der Roller wieder 30kmh fährt,
Alter... Du hast es immer noch nicht verstanden.
25 ist da angesagt.
Und komm jetzt nicht mit "der lief, als ich ihn gekauft habe, aber...." Das interessiert niemand. 25 ist Sache, kein Bischen mehr.
Aber die Papiere habe ich ganz normal zurück bekommen und dort stand nichts