darf ich mir das auto von meinen eltern ausleihen?

11 Antworten

Du kannst dir von irgendjemandem ein Auto ausleihen, das ist kein Problem. Allerdings ist klar, dass du dich im Vorfeld vergewissern mußt, dass der Fahrzeughalter eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die dir als Führerscheinneuling das Fahren des PKW gestattet, denn es gibt sehr viele, sehr unterschiedliche Tarife. Das sollte geklärt sein!!

Eichbaum1963  24.01.2015, 21:53

Allerdings ist klar, dass du dich im Vorfeld vergewissern mußt, ...

Nein, das muss er nicht. Das ist allein Sache des VN.

Er muss nur den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs prüfen. ;)

charis0110  24.01.2015, 21:56
@Eichbaum1963

Ja richtig, der VN dürfte den PKW nicht herausgeben -rein rechtlich gesehen-, aber als Fahranfänger kann es ja nicht schaden, wenn sie ihre Eltern, Freunde etc, deren PKW sie nutzen möchte, darauf anspricht... sie will ja niemanden "reinreiten" schätz' ich mal.

Eichbaum1963  24.01.2015, 22:01
@charis0110
Ja richtig, der VN dürfte den PKW nicht herausgeben -rein rechtlich gesehen-,

Darf er schon - auch rein rechtlich.

Aber im Falle eines Unfalls von nicht eingetragenen Fahrerkreisen (denn dass Fahrer namentlich eingetragen werden, gibts gar nicht), droht dem VN rückwirkende Beitragsangleichung und ggf. eine Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % eines Jahresbeitrags. Die dem Fall aber niemals aber dem Fahrer.

Nein, gibt es nicht. Allerdings solltet Ihr darauf achten, dass Deine Eltern keine Einschränkungen hinsichtlich des Fahrerkreises bei der Versicherung gemacht haben oder diese entsprechend ändern.

Wenn deine Eltern bei der Versicherung den Kreis der möglichen Fahrer eingeschränkt haben, um etwas weniger zu zahlen, dann sollten sie das bei der Versicherung ändern.
Aber vom Gesetz her darfst du natürlich das Aufo fahren.
Die Sache mit der Versicherung gab es früher zu meiner Zeit noch gar nicht. Daher habe ich schon viele Jahre lang - bis heute - eine Versicherung, bei der jeder in mein Auto einsteigen und fahren darf.

BenniXYZ  25.01.2015, 00:05

Dann fährst du auch schon ewig das EINE Auto, herzlich Willkommen bei den Oldis. Denn sobald du dir ein anderes Fahrzeug zulegst, schwupp, schon haben sie dir die allerneusten Bedingungen verpasst.

Franticek  25.01.2015, 19:29
@BenniXYZ

Nö. Ich bleibe bei der gleichen Versicherung. Dort schließe ich keinen neuen Vertrag ab sondern mache einfah einen Fahrzeugwechsel. Dann bleiben die Bedingungen bestehen. Man kann aber auch heute noch Verträge abschließen, bei denen jeder einsteigen und fahren darf. Die Versicherungen machen das gerne, wenn du das willst, weil sie dann die höchsten Tarife ansetzen können. In meinem Alter mit SF-Klasse über 30 macht das aber quasi keinen Unterschied.

Macht unser Sohn auch gerade.Deine Eltern müssen es nur der Versicherung melden,kostet paar Euros mehr dann.Kann aber auch sein das deine Eltern auch jünger Fahrer schon inclusive haben,,,,am besten mal in die Police schauen

Hi, wenn deine Eltern dir das Ausleihen erlauben, ist das in Ordnung. Wenn du dann allerdings einen Unfall mit dem Auto hast, bist du nicht versichert (es sei denn, deine Eltern haben dich schon mit auf das Auto versichern lassen).

Liebe Grüße

Eichbaum1963  24.01.2015, 21:55
Wenn du dann allerdings einen Unfall mit dem Auto hast, bist du nicht versichert.

Doch ist er.

Dieser Irrglaube ist einfach nicht totzukriegen...

Schnuppchen  24.01.2015, 22:01
@Eichbaum1963

Echt? Wieso versichert man dann mehrere Personen auf einen Wagen? Ist doch unnötig teuer...

Eichbaum1963  24.01.2015, 22:04
@Schnuppchen

Tja, dass sind eben nur die Rabatte der Versicherung.

Daher droht in dem Fall ja auch dem VN rückwirkende Beitragsangleichung und ggf. eine Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % eines Jahresbeitrags. Aber niemals dem Fahrer.

Auch bei einer Verkehrskontrolle hätte er da nichts zu befürchten, da in Deutschland grundsätzlich das Fahrzeug versichert ist.

charis0110  24.01.2015, 22:09
@Schnuppchen

Es gibt unterschiedliche Tarife z.B. nur eine Person oder mehrere Personen des Haushalts/der Familie, aber alle über 25 und kein Führerscheinneuling, dann auch jüngere Familienmitglieder und Führerscheinneulinge und auch Tarife mit "anderen" Personen usw.

Die müssen nicht immer alle namentliche aufgeführt sein, aber z.B. Versicherungsnehmer VN und Ehegatte. Das hat preisliche/tarifliche Vorteile, wenn nur eine beschränkte Anzahl an Fahrern ein PKW fährt und z.B. alle über 25 sind und alle länger als x Jahre den Führerschein besitzen.

Eichbaum1963  24.01.2015, 22:21
@charis0110

So ist es. Und bei Verstößen dagegen droht allein im Innenverhältnis mit der VS das oben von mir genannte.

Einen Fremdschaden aber muss die VS zahlen.

Regress bei Fahrer ist allenfalls bei Obliegenheitsverletzungen möglich ( z. B. fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, unerlaubtes entfernen vom Unfallort, Fahren ohne FE, Vorsatz....). Und der ist dann auf 5.000 bis max. 7.500 € begrenzt. Aber das ist eh eine andere Baustelle. ;)