Darf ich meine Zimmertür in der Einrichtung abschließen , obwohl mein Zimmer ein Notausgang ist??

4 Antworten

Frag den Chef der Einrichtung ob Du nicht ein anderes Zimmer bekommen kannst. Das hört sich wie Laufkundschaft an.

Ich würde mich erkundigen, ob es einen Safe gibt, wo du deine Barschaft und andere Wertgegenstände unterbringen kannst. Eine ordentliche Eigentumssicherung ist bei solchen Wohnverhältnissen ja unmöglich zu bewerkstelligen. Du mußt dann zwar immer Bitte Bitte machen, wenn du was haben willst, aber ist immer noch besser, als es kommt weg.

oO(Begegnungszone Patientenzimmer.....die würden was von mir zu hören kriegen, wenn da ständig jemand durch mein Zimmer latschen würde *grummel*.... vielleicht steht auch "so rein zufällig" mal ein Sessel genau unter der Türschnalle)

Ein Notausgang darf nicht abgeschlossen sein. Aber dennoch hast du als Jugendlicher ein Recht auf Privatsphäre, die so nicht gegeben ist. Wende dich an deinen Betreuer und sag, dass du keine Privatsphäre hast. Wenn der nichts macht, dann halt mal beim Jugendamt vorbeischauen, die für dich verantwortlich sind.

Da muss was gemacht werden. Selbst in deinem Elternhaus hast du selber Recht auf Privatsphäre.

Die dürfen niemanden in einem Raum unterbringen, der ein Notausgang ist. 

Wende Dich an die Feuerwehr oder die Baubehörde. Die verantwortlichen von Deiner "Einrichtung" haben sich strafbar gemacht. Die müssen Dir auch das Geld und die Sachen die Dir geklaut worden sind wiederbeschaffen bzw erstatten. 

Lasse Dir nichts gefallen. Wenn es nicht anderst geht, dann schicke mir eine FA und dann Deinen Namen und Deine Adresse ... ich sorge dann dafür, dass die bestraft werden.