Darf ich meine Zimmertür in der Einrichtung abschließen , obwohl mein Zimmer ein Notausgang ist??
Ich wohne in einer Kinder- und Jugendeinrichtung und bin 16 Jahre alt . Das Haus hat 3 Ebenen und ich wohne ganz unten im Keller. Mein Zimmer ist als Notausgang ausgeschildert ( der einzigste in Keller) und darf deswegen ,laut Betreuer, nicht abgeschlossen werden. Es gibt noch 2 weitere Zimmer im Keller die man eigendlich auch als Notausgang nutzen kann , jedoch sind diese nicht ausgeschildert . In meinem Zimmer gehen die anderen Kinder ein und aus und bedienen sich an meinen persönlichen Gegenständen , wenn ich nicht da bin . Mir wurde schon sehr viel Geld gestohlen ( über 100€) und ich bekomme es nicht zurück von der Einrichtung ( auch nicht das jeder etwas von seinem Taschengeld dazulegt , denn laut Betreuer kann ja jeder sagen mir wurde Geld geklaut ) , weil die Betreuer sagen ich hätte besser drauf aufpassen sollen . Dazu muss ich sagen dass die Betreuer früher manchmal sogar die Fenster bei mir eingedrückt haben ( obwohl es ja ein Notausgang ist ) so käme man auch nicht aus dem Haus raus . Tja , aber meine Tür darf ich aber nicht abschließen . Ich habe wirklich die Nase voll dass jeder in mein Zimmed geht !!!
Hat jemand eine Ahnung ob ich vielleicht da etwas machen kann ?
An wen kann man sich da wenden ?
4 Antworten
Frag den Chef der Einrichtung ob Du nicht ein anderes Zimmer bekommen kannst. Das hört sich wie Laufkundschaft an.
Ich würde mich erkundigen, ob es einen Safe gibt, wo du deine Barschaft und andere Wertgegenstände unterbringen kannst. Eine ordentliche Eigentumssicherung ist bei solchen Wohnverhältnissen ja unmöglich zu bewerkstelligen. Du mußt dann zwar immer Bitte Bitte machen, wenn du was haben willst, aber ist immer noch besser, als es kommt weg.
oO(Begegnungszone Patientenzimmer.....die würden was von mir zu hören kriegen, wenn da ständig jemand durch mein Zimmer latschen würde *grummel*.... vielleicht steht auch "so rein zufällig" mal ein Sessel genau unter der Türschnalle)
Ein Notausgang darf nicht abgeschlossen sein. Aber dennoch hast du als Jugendlicher ein Recht auf Privatsphäre, die so nicht gegeben ist. Wende dich an deinen Betreuer und sag, dass du keine Privatsphäre hast. Wenn der nichts macht, dann halt mal beim Jugendamt vorbeischauen, die für dich verantwortlich sind.
Da muss was gemacht werden. Selbst in deinem Elternhaus hast du selber Recht auf Privatsphäre.
Die dürfen niemanden in einem Raum unterbringen, der ein Notausgang ist.
Wende Dich an die Feuerwehr oder die Baubehörde. Die verantwortlichen von Deiner "Einrichtung" haben sich strafbar gemacht. Die müssen Dir auch das Geld und die Sachen die Dir geklaut worden sind wiederbeschaffen bzw erstatten.
Lasse Dir nichts gefallen. Wenn es nicht anderst geht, dann schicke mir eine FA und dann Deinen Namen und Deine Adresse ... ich sorge dann dafür, dass die bestraft werden.