Darf ich meine Wunschlaternen den noch steigen lassen?

2 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
Die Rechtslage ist für Käufer paradox: Himmelslaternen dürfen zwar in Deutschland verkauft und erworben werden. Sie dann aber entflammt gen Himmel steigen zu lassen, ist bundesweit - abgesehen von seltenen, behördlich genehmigten Ausnahmen - gesetzlich strikt verboten. 

https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/himmelslaternen-verkauf-erlaubt-anzuenden-verboten-45304

Sobald du eine behördliche Genehmigung eingeholt hast...

Wenn du dazu seitens der zuständigen Behörde eine Genehmigung erhalten hast, ja.