Darf ich meine Ex aus meiner Wohnung werfen?
Hallo,
vor einiger Zeit habe ich mich von meiner Ex getrennt, wir haben gemeinsam einen 2 Jahre alten Sohn.
Da sie sich seit der Trennung absolut daneben benimmt und sie rein auf meine Kosten lebt und rumfögelt was das zeug hält, habe ich einfach die Schnauze voll und will das jetzt auch die Räumliche Trennung endlich herbeigeführt wird.
Die Umstände sind die, sie hat keine Arbeit, sie zahlt keine Miete und steht auch nicht im Mietvertrag, sie hat auch keinerlei Optionen irgendwo unter zu kommen. Ich fütter sie aber nicht weiter durch bis sie mir in nem halben Jahr erzählt sie zieht jetzt zu ihrem neuen. Ich will logischerweise mit dem Thema abschließen.
Grundsätzlich würde ich wollen das mein Sohn bei mir lebt, das will sie aber nicht... haben wir bereits besprochen und ist auch in Ordnung ein Kind braucht beide Elternteile. Ich kümmer mich mehr als gut um meinen kleinen Racker und solange wie meine Ex braucht um eine Wohnung zu finden kümmer ich mich gerne alleine um Ihn. Aber Grundsätzlich gilt die Frage zu klären ob ich Sie aus der Wohnung werfen kann. Ob sie dann unseren Sohn mit zu ihrer besten Freundin oder einen ihrer Stecher nehmen will mach ich nicht mehr zu meinem Problem (war bisher ihr Druckmittel das ich meinen Sohn auf die Straße setzen würde) aber dem ist nicht so, weil er bei mir immer Willkommen ist.
Gut wäre es, wenn jemand der sich mit dem Thema wirklich auskennt meldet. Meinungen helfen in meiner Situation leider nichts.
DANKE!
4 Antworten
Boah das tut mir echt leid also wenn sie auch nicht arbeitet und auch nicht im Mietvertrag steht dann solltet sie auch nicht bei dir wohnen. Dein Sohn kann bei dir wohnen weil das dein Sohn auch ist aber deine Ex-Freundin oder Frau., die sollte raus die könnte zu ihrer Freundin ziehen oder zu ihrer Familie ja aber klar kannst du sie rausschmeißen weil das ist deine Wohnung.
Du hast das Hausrecht in deiner Wohnung und kannst sie schriftlich auffordern, in akzeptabler Frist, deine Wohnung zu verlassen.
Allerdings bist du unterhaltspflichtig.
Uff, 3 Monate? Ne, das halte ich nicht aus. Sie hat ja seit 4 Monaten nicht geschafft sich um eine Arbeit oder ähnliches zu kümmern. Mein Geduldsfaden ist einfach am Ende.
Da sie nicht im Mietvertrag steht kannst du sie einfach rausschmeißen. Sie ist quasi Besuch.
Ich frage mich immer wie man an solche Weiber kommt. Merkt man sowas nicht vorher? Meist sind das Wiederholungstäter.
Das jemand bei einem lebt die haare kopf frisst und sich dann noch von jemand anders durch vögeln lässt. Unglaublich. Vorallem das ist auch keines Vorbild für eine Mutter.
Ich selber habe keine Lust mehr auf Beziehungen. Ich will einfach nur noch in Ruhe leben und sein Spaß kann man sich auch anders holen ohne Kopfschmerzen.
Erstmal Danke für die Antwort.
Zwei Wochen in Ordnung?
Ja, logisch bin ich das und das weiß ich auch aber darum gehts nicht, den Unterhalt zahl ich gerne... ich will nur das ich mich endlich wieder in meiner eigenen Wohnung daheim fühl...