Darf ich kleine Werbezettel an Ampeln hängen?

6 Antworten

Das nennt sich, auch wenn es blöd klingt: "Sachbeschädigung". Also darfst Du das nicht.

Eine Anzeige im Wochenblatt ist da empfehlenswert.

Natürlich nicht. Die Stadtverwaltung würde es freuen. Sie stellen dir dann für die Reinigung eine Rechnung.

Nein, das ist nicht gestattet.

Je nach Art der Anbringung ist es vielleicht noch eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB.

Du kannst mit der zuständigen Stadtverwaltung abklären, es irgendwo anders öffentlich anzubringen, aber das ist dann trotzdem nicht an Ampeln oder Verkehrszeichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung