Darf ich mich in der Schule krankmelden als 14 jährige?
Hallo:)
Ich bin 14/w und kann heute nicht in die Schule. Ich habe schwere Depression und habe die letzte Nacht nicht geschlafen, darum bin ich jetzt mega müde und erschöpft.
Mein Vater hat gesagt das ich mich krankmelden soll in der Schule per Telefon.
Meine Frage ist jetzt ob ich mich überhaupt krankmelden darf?
Es kann ja sein, das nur Erziehungsberechtigte krankmelden dürfen und wenn man das als Kind macht das es dann nicht zählt.
Kurz gesagt darf ich mich in der Schule selber krankmelden?
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6 Antworten
Du darfst absagen, doch bei uns wird dann nachträglich eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest verlangt.
Du darfst natürlich in der Schule Bescheid sagen, aber als Entschuldigung dient das nicht. Ich denke, Dein Vater will Dich erziehen und Du sollst Dir überlegen, ob Du wirklich nicht in die Schule gehen willst. Meine Vermutung: Für ihn ist Dein Zustand kein Grund, nicht in die Schule zu gehen und er will das nicht entschuldigen. Das Problem ist aber, nur ein Erziehungsberechtigter darf Minderjährige in der Schule entschuldigen.
Gruß Matti
Du weist selber am besten wie Es dir geht. Eine Bestätigung durch eine Erziehungsberichtigten kann die Schule noch verlangen . Das lieferst einfach nach.
Es ist meines Wissens Aufgabe Deine Vaters die Schule anzurufen da du minderjährig bist. Er muss Dir eine Entschuldigung schreiben mit seiner Unterschrift. Ich würde mit Deinen Eltern mal einen Termin mit der Schule machen, damit Deine Schule über die Erkrankung erfährt. Dann weiß die Schule auch wie sie mit Dir umgehen sollen und warum du manchmal nicht zum Unterricht kommen kannst. Offenheit und Transparenz hilft da glaube ich sehr. Die Patienten auf unserer Station machen das mit den Schulen oft so.
"Melden" ist eine Mitteilung. Einer gibt einem anderen eine Information.
Die Information hat die Schule doch, wenn du es tust. Sie hätte sie doch sogar, wenn ich als irgendein anderer dich melden würde, oder?
Die Frage nach dem "wer darf es" kommt auf, wenn es um die Entschuldigung geht. Also um die Frage, ob deine Anwesenheit als rechtmässig gilt.
Da wird ganz sicher - 100 Prozent - nur eine Entschuldigung durch die EZB angenommen.
Die Entschuldigung kann aber nach aller Logik auch nachgereicht werden.