Darf ich fremde, in der Wohnung hinterlassene Gegenstände selber entsorgen?

5 Antworten

Falls die Küche noch verwertbar ist könntest du sie vielleicht verkaufen und sie dann am Erlös beteiligen. So bekommst du noch Geld, statt die Entsorgungskosten bezahlen zu müssen. Natürlich solltest du die Zustimmung der Besitzerin einholen.

Rense02  17.09.2014, 11:58

Besitzerin ist die Fragestellerin (s. § 854 BGB) Die Zustimmung der Eigentümerin wäre zwingend erforderlich ;-)

Lass die Besitzerin der Küche entscheiden. Es gibt sicher bedürftige Menschen, die sich darüber freuen würden. Kleinanzeigen in ebay wäre eine Möglichkeit oder bei der Caritas nachfragen.

Hey, natürlich kannst du deiner ehemaligen Mitbewohnerin ein Schreiben zukommen lassen, das solltest du sogar machen. Darin kannst du Sie dann zur Räumung auffordern und Ihr eine angemessene Frist setzen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung über die konkrete Fristlänge gibt's es so nicht, sie muss halt angemessen sein. Was angemessen ist hängt von dem konkreten Sachverhalt ab. Es sollten hier aber schon mehrere Wochen sein um auf der sicheren Seite zu sein.

Du solltest vorher aber nicht selber Hand an die Küche legen, denn falls irgendwas passiert könnte deine ehemalige Mitbewohnerin Schadensersatzansprüche geltend machen.

Du kannst ihr eine Frist für die Abholung schriftlich setzen. Den Brief solltest du ihr mit einem Einwurfeinschreiben schicken, damit kannst du die Zustellung beweisen - falls das nötig werden solte. Nenne ein präzises Datum für die Abholung der Küche. Die Frage der Kosten des Ausbaus wäre auch zu klären. 4 Wochen als Frist halte ich für angemessen. In dem Schreiben kannst du auch ankündigen, die Entsorgung nach Ablauf der Frist auf ihre Kosten zu veranlassen. Diese müsstest du dann auch z.B. mit einer Rechnung belegen können - falls das zu beweisen wäre.

Du kannst ihr schriftlich eine Frist setzen, ihr Eigentum abzuholen, Bei Ablauf der Frist wirst du die Sachen kostenpflichtig entsorgen lassen