Fragen zum Mietrecht bei Auszug?

4 Antworten

Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen, also geht sie auch so, nur grob gereinigt  (sog. besenrein) zurück. Weder müssen Fenster geputzt sein noch sind Bohrlöcher zu verschließen.

Du hast die Wohnung mit Gardinenstangenstangenhaltern gemietet.. Du brauchst sie also nicht entfernen. Der im Keller befindliche "Unrat" ist in den Besitz des Vermieters übergegangen und deshalb von ihm zu beseitigen, er war schon da als du einzogst.


1. Die Küche hast du von der Vormieterin übernommen. Damit ist sie dein Eigentum und wenn der Vermieter das möchte, muss sie raus. So weit so gut. Somit ist auch der Zustand der Wand deine Sache. Was aber nicht bedeutet, dass du nun auch streichen musst. Wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, musst du auch nicht streichen. Säubern musst du sie allerdings. Dies nur unter Vorbehalt.

2. Da du vermutlich nicht die leiseste Ahnung hast, wem die Gardinenstangen eigentlich gehören - weder Vormieter noch Vermieter dich darauf aufmerksam gemacht haben, gelten sie m. E. als mitvermietet und müssen somit nicht entfernt werden. (Wobei die aber eher das geringere Problem darstellen, denke ich mir.)

3. Den Müll im Keller müsste eigentlich deine Vormieterin entfernen. Die hat sich nu aus dem Staub gemacht und letztendlich bleibt die Entsorgung dieser Sachen an dir hängen, da sie in dein Eigentum übergegangen sind.

loloft 
Fragesteller
 01.06.2016, 10:53

Danke, das war schon mal Hilfreich.

Wie sieht es aber aus, wenn irgendwann mal was umgekippt ist und hinter den schränken was an der Wand lang gelaufen ist? Die Wand jetzt hier naja sagen wir mal mit einem hässlichen Fleck irgendeiner Flüssigkeit beschmiert ist. Ist ja nicht nachzuweisen, wem dies passiert ist. 

TrudiMeier  01.06.2016, 11:01
@loloft

Wasser - Spülmittel - Schwamm.........und so gut wie möglich entfernen.

eigentlich muss eine Wohnung leer übernommen und übergeben sein. war noch was im keller oder die Gardinenstangen, so hast du das übernommen und musst sie auch entfernen sofern der Nachmieter oder der vermieter das wünscht.

wenn du die küche vom Vormieter übernommen hast, so war sie nicht Eigentum des Vermieters. also kann der vermieter sowie der Nachmieter verlangen das du sie wieder abbaust.

auch die küchenwand würde ich jetzt als deine Angelegenheit betrachten da du ja die küche einschl. dem dreck übernommen hast.

Du musst  mal in deinen Mietvertrag gucken was da zum Thema gesagt  wird. Dort gibt es eine Passus wie du die Wohnung übergeben musst. Das du Zeug vom VM übernommen hast ist dein Problem. Das musst du beseitigen es sei den du kannst dich deinerseits mit dem Nachmieter einigen.