Darf ich einem 16 Jährigen ein Auto verkaufen?

5 Antworten

Rein rechtlich ist der Junge mit 16 nur zu sog. Taschengeldgeschäften berechtigt. Wenn seine Eltern etwas gegen den Kauf haben, mußt Du rückabwickeln. Ob Du willst oder nicht. Die Einzige Möglichkeit ist die, daß einer der Elternteile beim Kauf dabei ist und als erziehungsberechtigter den KV mit unterschreibt. Alles Andere ist sehr wage und unsicher!

Alternativ könnte ggf der Bruder als Käufer auftreten.

Grundsätzlich ist er mit 16 nicht Vollgeschäftsfähig.

an deiner Stelle würde ich nur mit Kaufvertrag und Unterschrift der Eltern verkaufen.

So bist du auf der sicheren Seite.

Ja, aber er ist beschränkt geschäftsfähig, der Kaufvertrag kann von den Eltern widerrufen werden. Lass dir eine Einwilligung eines seiner gesetzlichen Vertreter geben, um das auszuschließen.

1.300 € sind kein Taschengeldgeschäft. Verkaufe an den Bruder oder die Eltern.