Darf ich ein Kollarhemd , so wie Priester sie haben, tragen?

5 Antworten

Du darfst einzelen Bekeidungsstücke tragen, solange du dich nicht komplett als Priester verkleidest, kirchliche Abzeichen trägst oder als solcher auftrittst.

Dazu gibt es ein Urteil:

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_2-Ss-10604_Unbefugtes-Tragen-kirchlicher-Amtskleidung-OLG-Karlsruhe-bestaetigt-Verurteilung-eines-falschen-Priesters.news1552.htm
SuzukiHonda91 
Fragesteller
 29.02.2020, 17:28

Das betrifft hauptsächlich Talar und Beffchen, ein Kollarhemd darf ich dann also tragen so wie ich verstanden habe.

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Hamburger02  29.02.2020, 20:12
@SuzukiHonda91

Genau. Das ist in dem Sinne ja keine Amtskleidung, sondern lediglich übliche Alltagskleidung.

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Grundsätzlich ist die priesterliche Kleidung durch das Konkordat geschützt.

Aber wenn Du nicht behauptest, Priester zu sein, denke ich mal, daß strafrechtlich nichts passieren wird.

In einschlägigen Fachgeschäften wie "Gammarelli" in Rom kannst Du Dir auch ein Pileolus (das Käppchen für Bischöfe) kaufen.

Aber ich käme mir schon sehr komisch vor.

Bisher ist ein Priester in der Öffentlichkeit entweder durch ein Kreuz oder den Collar erkennbar, wenn er nicht ein Ordenskleid trägt. Das ist deshalb so, damit jedem Gläubigen und überhaupt jedem Menschen seine Identität und seine Zugehörigkeit zu Gott und zur Kirche unmittelbar erkenntlich ist. Dadurch ist schon manches Gespräch und auch Bitte um Segen entstanden.

Wenn man sich darauf nicht mehr verlassen kann, ist das schlimm genug - ob erlaubt oder nicht.

Warum willst du dich mit falschen Federn schmücken ? Angeben ? Schindluder treiben ? oder nur heimlich daheim tragen ? oder ....?Jedenfalls sinnlos !

Kein Problem, so ein Collarhemd kann sich jeder bestellen.

Gruß

SuzukiHonda91 
Fragesteller
 29.02.2020, 15:05

Das steht also nicht unter der Amtsanmaßung?

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SuzukiHonda91 
Fragesteller
 29.02.2020, 15:22
@SoIid

Ah okay. Das heißt, solange ich keine Tätigkeiten ausführe, die ein Priester normalerweise tut, kann ich mich so anziehen?

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SuzukiHonda91 
Fragesteller
 29.02.2020, 17:33
@SoIid

Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

Was meinen die damit? Sind damit Talare gemeint, die bei Messen getragen werden?

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