Darf ich bilder vom Fotografen, die ich selber bezahlt habe, bearbeiten?

6 Antworten

Paragraph 23 UrhG soll den Umstand verhindern, dass ein Bild ohne Einwilligung des Fotografen verändert und dann veröffentlicht wird.

Erfolgt eine Bearbeitung oder Umgestaltung, ohne dass das Bild veröffentlicht oder verwertet wird, stellt dies keinen Verstoß gegen das Bearbeitungsrecht des Fotografen dar. Einer Bearbeitung im privaten Rahmen steht also nichts im Wege. 🙋🏻‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby

Du darfst sie schon für dich selbst bearbeiten, allerdings darfst du sie danach nicht veröffentlichen. Alles andere, z.B. für dir selbst ein bearbeitetes Bild in groß auzudrucken, ist erlaubt (und kann ja auch garnicht kontrolliert werden).

Gekaufte Fotos sind dennoch nicht dein persönliches Hab&Gut, sondern du erhälst nur eine Nutzungslizenz, die besagt was du mit den Bildern anstellen kannst. Wenn in dieser Lizenz keine Bearbeitung vorgesehn ist, hat der Fotograf recht.

Viele Fotografen möchten nämlich nicht, dass ihr Look verändert wird, genauso wie ein Maler es nicht gerne sehen würde, wenn du dir ein Bild kaufst, und dann selbst mal noch bissl mit rotem Acryl drüberschmierst, weil dir die Farbe so gut gefällt.
Ein weiterer Grund kann auch sein, dass der Fotograf selbst eine Retusche der Fotos anbietet und daher nicht möchte, dass dir das andere gratis machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003
Das kann doch nicnt sein, dass ich meine eigenen Bilder nicht bearbeiten darf...?

Es sind nicht deine Bilder, es sind die des Fotografen. Du bist lediglich sein Motiv und hast für seine Arbeitszeit gezahlt. Wenn du zusätzliche Rechte möchtest, musst du dich mit ihm einigen. Gegen entsprechende Bezahlung wird er dir diese dann sicher einräumen.

Die Frage ist nicht, wer bezahlt hat, sondern wer die Rechte am Bild besitzt.

Umgekehrtes Beispiel: kaufst du ein neues Auto und es funktioniert nicht, ist der Hersteller in der Schuld. Sei froh, dass es so ist, wie es ist.

Kommt drauf an was im Vertrag steht, ob die kompletten Urheberrechte übergeben worden sind etc.