Darf ich als Rentner einen Vollzeitjob annehmen?

6 Antworten

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Hallo,

nach Erreichen der Regelaltersrente (65 bzw. schrittweise Anhebung auf 67) erfolgt keine Kürzung der Rente.

Von der Rente werden weiterhin Kranken- und Pflegeversicherung in unveränderter Höhe abgezogen.

Vom Gehalt gibt es folgende Abzüge:

  • Krankenvers.: 7,9% Arbeitnehmeranteil (14,9% : 2 + 0,9%)

  • Pflegevers.: 1,025% (Kinderlose: 1,275%)

  • Rentenvers.: Arbeitnehmeranteil entfällt

  • Arbeitslosenvers.: Arbeitnehmeranteil entfällt

Gruß

RHW


RHWWW  10.05.2013, 11:21

Danke für den Stern!

Als Regelaltersrentner darfst du verdienen was du willst. Allerdings gehst du, abhängig von deinem Geburtsjahr nicht genau mit 65 in Rente.

Steuerlich wird das Arbeitseinkommen mit dem steuerpflichtigen Teil deiner Rente zur Summe der Einkünfte addiert. Wie viel deiner Rente steuerpflichtiges Einkommen ist hängt auch vom Jahr des erstmaligen Rentenbezugs ab.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen ganz normal an.

Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nicht erhoben.

Wenn du in Regelaltersrente gehst (dieses Jahr z.b. mit 65 und 2 Monaten) kannst du zuverdienen, wieviel du willst, bei vorgezogenen Rente wird im Gegenteil Verdienst angerechnet. Die Steuern sind mir nicht bekannt, bin kein steuerexperte. Mfg

Nur wenn du vorzeitig in Rente gehst, wird dir das Einkommen über 400 € gegen gerechnet

Natürlich musst du das Einkommen versteuern und wenn du freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bist, auch dafür Beiträge entrichten.

Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall den Arbeitgeberbeitrag bezahlen. (Sonst würde er ja nur noch Rentner beschäftigen).

Klar darfst Du das. Jedoch wir dann Deine Rente nicht ausgezahlt. Du bezahlst dann alle Steuern und Abgaben wie ein normaler Arbeiter auch.


DerHans  01.05.2013, 19:29

Wenn das Regelrentenalter erreicht ist, wird die Rente keineswegs gekürzt.