Darf ich als Privatverkäufer bei ebay Kleinanzeigen eine Rücknahme ausschliessen, wenn der angebotene Artikel wie beschrieben keine Mängel aufweist?

7 Antworten

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hallo, am besten du schreibst zu jedem deiner zukünftigen angebote diesen satz, um die gewährleistung auszuschließen:

"Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

kannst du hier nachlesen: https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen

AntiVegetarier1  06.04.2018, 12:31

und über garantie musst du gar nichts schreiben

Du kannst als Privatverkäufer meines Wissens nach Rückgabe problemlos ausschließen. Du kannst es in der Ebay-Maske direkt ankreuzen, und wenn Du sicher gehen willst, auch nochmal in den Beschreibungstext aufnehmen.

schreib es in die Anzeige und (falls ihr einen macht) auch in den Kaufvertrag.

"Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie"

MrBaguette98  06.04.2018, 12:40

*Gewährleistung

Ein Garantieausschluss ist in diesem Fall nutzlos!

AntiVegetarier1  06.04.2018, 12:44

das sagt doch gar nichts aus. bei einem privatverkauf gibt es so oder so kein widerrufsrecht und garantie muss höchstens vereinbart werden, nicht ausgeschlossen.

AntiVegetarier1  06.04.2018, 13:40
@noerm

das fernabsatzgesetz gibt es schon laaaange nicht mehr. diesen müll hat der typ 2007 geschrieben. nur wurde das gesetz schon 2002 außer kraft gesetzt, also nicht immer alles glauben, was irgendwer ins internet schreibt

noerm  06.04.2018, 13:45
@AntiVegetarier1

wenn du das sagst...die Frage ist ja eher: Schadet es wenn man es rein schreibt?

Als Privatverkäufer hast du das Recht Garantien und Gewährleistungen und natürlich auch ein Umtauschrecht auszuschließen.

Dies muss aber explizit erfolgen! es ist nicht automatisch so.

Der erste Schritt wäre dies schon in der Anzeige zu machen. ein Kaufvertrag ist sehr sinnvoll. und würde auch das Ausschließen besagter Rechte nochmals in den Kaufvertrag setzen.

damit bist du abgesichert.

AalFred2  06.04.2018, 12:28

Unsinn. Bei privatverkäufen existiert weder ein Umtasuchrecht noch eine Garantie. Deshalb muss man diese auch nicht explizit ausschliessen.

DerCaveman  06.04.2018, 12:35
@AalFred2

Richtig! Umrauschrecht oder Garantie auszuschliessen ist Quatsch. Die "Gewaehrleistung"sollte man aber schon ausschliessen, wenn man nicht 24 Monate lang zittern will, ob nicht vielleicht doch irgend etwas an dem Ding kaputt gewesen sein koennte, als man es dem Kaeufer uebergeben hat.

AalFred2  06.04.2018, 12:38
@DerCaveman

Wobei die Beweislast beim Käufer liegt und in den allermeisten Fällen nicht zu stemmen ist. Ich zittere bei keinem der Verkäufe, die ich ohne Ausschluss der Sachmängelhaftung getätigt habe.

DerCaveman  06.04.2018, 12:31

Da es beim "Privatkauf" gar kein Umtausch- oder gar Widerrufsrecht gibt, muss ein solches auch nicht extra ausgeschlossen werden.

Bei der gesetzlichen Sach- und Rechtsmaengelhaftung (umgangssprachlich "Gewaehrleistung") stimmt es aber. Wird diese nicht ausdruecklich ausgeschlossen, haftet auch der "private" Verkaeufer 24 Monate fuer solche Sach- und Rechtsmaengel, die dem Artikel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer angehaftet haben (nicht aber auch fuer solche, die erst danach entstehen).

Nayes2020  06.04.2018, 12:33
@DerCaveman

Ja ich habs etwas unglücklich formuliert und alles in einen Topf geworfen. das dies explizit stehen muss.

aber gut schadet ja trotzdem nicht ^^

Du musst klar erkennbar hinschreiben dass du keine Gewährleistung übernimmst wenn er den Artikel kauft.
Dann kann er nicht gegen dich vorgehen...
Wenn du dies aber nicht tust, bist du 6 Monate Gewährleistungspflichtig und musst den Artikel zurücksnehmen

DerCaveman  06.04.2018, 12:26
Wenn du dies aber nicht tust, bist du 6 Monate Gewährleistungspflichtig ...

Nein, dann sind es 24 Monate!

... und musst den Artikel zurücksnehmen

Nur wenn der Artikel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer einen Sachmangel aufgewiesen hat und dies im Zweifelsfall auch vom Kaeufer bewiesen werden kann.