Privatverkauf bei ebay: Muss ich auf den Privatverkauf hinweisen?
Viele (fast alle) weisen bei ebayverkäufen darauf hin, dass der Artikel von Privat verkauft wird und es keine Rücknahme, Umtausch oder sonstige Garantien gibt. Ebay selbst schreibt oben bei den Verkäuferinformationen, dass der Verkäufer als privater Verkäufer angemeldet ist. Muss ich Rücknahme, Umtausch und Garantie gewähren wenn ich das nicht ausdrücklich ausschließe?
11 Antworten
Halllo,
ja, denn sonst sind die gesetzlichen Bestimmungen für Händler auf die zutreffend. Auch die Garantieleistung ist dem entsprechend anders. Hierzu ein Bericht:
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Auszug:
Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungsansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „Keine Garantie“ oder „Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich.“
Denn das beantwortet Deine Frage am besten.
Gruß aus Hagen
Danke für DH und den Stern.
Hallo,
viele schreiben bei ebay immer drunter das sie keine Garantie und kein umtausch mache da s sich um ein privatverkauf handelt um besser drauf hinzuweisen.
Wenn man einen artikel einstellt , ist auf der 1 einstellseite ganz unten ein punkt wo man die rücknahme bedingungen festlegen kann , die dann im angebot ganz unten zu sehen sind.
Gruß
So weit ich weiß, musst du das nicht, aber es ist besser für dich, weil du so keinen Umtausch annehmen musst. Also ich würde es immer rein schreiben.
zumindest solltest du die gewährleistung ausschließen. ebay schreibt nur, dass es keine rückname gibt. sonst gibst du automatisch eine gewährleistung von zwei jahren bei den meisten artikeln.
hier steht es im letzten absatz:
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ126863587427772/link9402A.html
Also ich weise immer auf das EU-Recht hin und dass es für diesen Verkauf nicht gilt, also weder Rücknahme, Gewährleistung noch Garantie und ergänze den Satz damit "bieten sie nicht, wenn sie damit nicht einverstanden sind"
Bisher hatte ich keine Probleme.
das ist schwachsinn! es gibt zwar ein EU-Recht, das ist hier aber nicht relevant.
hier gilt das BGB!!!