Darf ich als nicht gelernter Gärtner Gartenarbeiten gewerblich anbieten?

5 Antworten

Das kannst du gewerblich betreiben und wäre in etwa einem Hausmeisterservice gleich zu stellen.

Ja natürlich kannst du dies gewerblich machen, wenn du dir einen Gewerbeschein holst und diese Tätigkeit beim FiAmt angibst ist es kein Problem.


Warum nicht ? Ich wüsste nicht wer oder was Dich davon abhalten könnte Versicherung (Haftpflicht, Unfall) nicht vergessen. 

Ansonsten wird Dir lediglich das Finanzamt auf die Füße treten wenn Du deine Abgaben (Steuern) nicht bezahlst .

Aber sonst ..... .

findus361 
Fragesteller
 08.09.2016, 21:21

warum nicht? Weil es doch sicherlich berufe gibt, die man nicht ohne Gesellenbrief/Meisterbrief machen darf, oder?

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Huflattich  09.09.2016, 09:54
@findus361

Dann eröffnest Du halt einen "Hausmeistersevice" wie Du das nennst ist denen doch egal Hauptsache Du bist registriert., 

Du trittst doch eh als Garten-helfer - Hausmeister auf (?) .

Wer will Dir z.B. Rasen mähen verbieten ? Außerdem hat sich da so einiges geändert so braucht (glaube ich) z.B. ein Fliesenleger keine Berufsausbildung mehr nachweisen etc. google doch mal 

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FORTBILDUNG24  09.09.2016, 11:42
@findus361

Ja, so ist es. Aber bei der Handwerksnovellierung 2004 ist der Meisterzwang für 53 Gewerke entfallen (z.B. Fliesen-, Parkett- oder Estrichleger, Raumausstatter, Rolladenbauer, Gebäudereiniger etc. Für den Garten und Landschaftsbau gilt dies allerdings schon länger. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.03.1993 festgestellt, dass ein Garten- und Landschaftsbauer Tätigkeiten im Zusammenhang mit (landschafts-)gärtnerisch geprägten Anlagen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben darf.

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Das ist kein Beruf, für dessen gewerbliche Ausübung man eine handwerksrechtliche Zulassung braucht. Du darfst es also ohne besondere Qualifikation gewerblich anbieten.

Gewerbeanzeige reicht.

Du gehst zu deiner Gemeinde und meldest das als Gewerbe an und schon kannst du loslegen. Für diese Tätigkeiten ist kein Meisterbrief Voraussetzung.