Weil es ein Video ist... von Jemandem der auf sich aufmerksam macht. Und weil er es kann ^^, und du nicht. Ist ein Fake.

Aber wenn du von braun auf blau wechseln möchtest, kosstet schlappe 4800€:

http://www.huffingtonpost.de/2015/03/20/augenfarbe-veraendern-methode\_n\_6909858.html


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Hier findest du die Antwort sehr ausführlich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_%28Deutschland%29

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsstatus_%28Deutschland%29#Asylbewerber.2C_Fl.C3.BCchtlinge

Asylbewerber einschließlich Flüchtlinge haben einen besonderen Aufenthaltsstatus. In der Phase der Prüfung ihres Erstantrags erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung.
Diese dient nur der Bescheinigung über die Durchführung des
Asylverfahrens und stellt keinen Aufenthaltstitel dar. Zeiten der
Aufenthaltsgestattung zählen als Voraufenthaltszeiten (z. B. für die
Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts oder als Voraufenthaltszeiten bei
der Einbürgerung) nur, wenn das Asylverfahren mit einer Anerkennung
endete (§ 55 Abs. 3 AsylG). Ansonsten besteht nach Abschluss des Asylverfahrens kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Endet das Verfahren mit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder wenigstens mit der Gewährung subsidiären Schutzes erzeugt der Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwar schon ein gesetzliches Aufenthaltsrecht (§ 25
Abs. 1 Satz 3 und § 25 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), ist aber selbst noch
kein Aufenthaltstitel. Aufgrund des Anerkennungsbescheids hat der
Betroffene gegen die lokale Ausländerbehörde
einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 1
und 2 AufenthG), die den jeweiligen Aufenthaltsstatus bescheinigt und
zeitgleich mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt wird.

Endet das Asylverfahren allein mit der Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots (§ 60
Abs. 5 oder 7 AufenthG) wird im Regelfall durch die örtliche
Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt (§ 25 Abs. 3
AufenthG). Kommt die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis
ausnahmsweise noch nicht in Betracht, wird die Erteilung einer Duldung
zu prüfen sein (§ 60 a AufenthG).

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Könnte eine Schweißschicht sein mit Staub, oder Talg?

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Wie kann ich wieder ohne Angst leben?

Also folgendes: Ich hab seit 2 Jahren immer mehr Angst vor der Schule und Angst überhaupt raus zugehen. Ich schwänzte oft die Schule weil ich so eine Panik hatte, dass ich nur noch am Boden lag, obwohl mir Schule eigentlich immer Spaß gemacht hat. Nun, jetzt bin ich seit ein paar Monaten gar nicht mehr draußen gewesen, ich bin immer müde und alles fühlt sich irgendwie wie in einem Film an. Niemand außer meinen Eltern weiß davon, nicht mal die Schule. Die Zeit die ich draußen bin, ist die Hölle. Eigentlich bestand mein Schultag nur aus einer einzigen Panik Attacke, den Nachmittag hab ich durch geschlafen bis zum Morgen. Ich hab oft Stress mit meiner Mutter, hab die paar Freunde, die ich noch hatte, verloren (Ist ja meine Schuld haha). Nun ja, auf jeden Fall ist mein Leben echt nicht schön und ich weiß nicht mehr was ich machen soll, Ich könnte ja nicht einmal eine Therapie machen, denn dazu muss man durch die Stadt, und ich würde alles tun, aber nicht rausgehen. Mein Zimmer ist auch schon ganz unordentlich obwohl ich Ordnung total liiiebe, aber mir fehlt einfach die Kraft. Ich hab bis vor einer Woche auch immer Tagsüber geschlafen und nachts war ich hellwach. In dieser Zeit hatte ich auch oft Halluzinationen, aber das ist jetzt einigermaßen vorbei, obwohl ich manchmal denke Geister zu sehen oder denk dass jemand hinter mir steht. Ich denke das war jetzt das wesentliche, kann sein dass ich was vergessen habe, aber nun ja. Klingt wohl alles ziemlich krank und psycho, aber ich würde langsam echt gerne sterben, aber ich hoffe dass ich das vorher irgendwie hinkriege, schließlich würde ich gern was aus meinem Leben machen. habt ihr Tipps oder irgendwas, das mir helfen kann? Danke.

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Geh zum Arzt, der kann dir helfen.

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Wieso hast du keinen Personalausweis? Den erhält man mit 16, beantrage dir einen! Ist doch verständlich, dass dir die Verkäuferin keinen Alkohol verkaufen will. Sie muss dein Alter sogar kontrollieren, wenn es nicht eindeutig ersichtlich ist, dass du über 18 bist. Sonst riskiert Sie ihren Job und eine Anzeige.

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Abwarten ob die Polizei/Ordnungsamt sich überhaupt melden. Ansonsten könnte man es sogar auf "Aussage gegen Aussage" ankommen lassen.

Ansonsten hier der aktuelle Bußgeldkatalog:

http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ampel.html


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Mehr Wasser trinken, weniger Essen. Ernährungsumstellung ist leider das A und O bei der Gewichtsabnahme. Joggen, Radfahren oder Schwimmen sollte deine Körpermuskulatur gleichzeitig straffen.


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Wenn du dir den Arm gebrochen hättest, würdest du hier nicht mehr schreiben können vor Schmerz, geschweige denn den Arm bewegen.

Zur Sicherheit kannst du dich an jeden Arzt wenden oder Notaufnahme im Krankhenhaus.

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Hier hilft eine "Bedingte Formatierung", die bei dem Wort die Zellenfarbe wechselt. Alternativ ist der Einsatz eines Macro möglich.

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Weil jeder an seinen Gott glaubt und die anderen alle ungläubige sind. Wenn die anderen sich nicht bekehren lassen, dann sind Sie gegen den eigenen Gott/Glauben und Feinde der Religion. Ist doch bei Diktatoren wie Kim Jong Un oder Hitler auch nicht anders gewesen. Die Menschen sind schon tief so überzeugt, dass Sie an den richtigen Gott und die Sache an sich glabuen, dass Sie anderen Menschen nicht einmal das Leben billigen. Da scheisst man auch mal auf Suren, Gebote oder Menschenrechte ...


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