Darf ein Lehrer / Lehrerin die Abiturprüfung abnehmen (durchführen) in einem Fach, in dem er / sie nie studiert hat (Bitte mit Gesetzesangabe/Paragraph)?

4 Antworten

War bei uns auch. Ist offiziell gar kein Lehrer, hat nur mehrere Jahre im Ausland gelebt und kann gut Englisch. Hat einen Leistungskurs gehabt und mündliche Prüfungen in Englisch geleitet

Tarsia  09.06.2016, 11:13

Der unterrichtet seit Jahren bei uns an der Schule und brüstet sich damit, dass er als Lehrer arbeitet obwohl er nicht mal studiert hat. Kann sehr wohl sein.

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Kann man so pauschal nicht sagen. Muss man die genauen Qualifikationen wissen der Person

Mali7119 
Fragesteller
 09.06.2016, 12:00

Das finde ich nicht. Ist doch ganz einfach auch so zu verstehen. Ein Lehrer / Lehrerin hat ein bestimmtes Fach oder Fächer studiert. Soll aber ein fremdes Fach unterrichten und auch dafür die Abiprüfung abnehmen.

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Ich denke ja, denn Lehrer dürfen ja auch Fächer unterrichten, die sie nicht studiert haben.

Geht es um die mündliche oder die schriftliche Prüfung?

Geht es um das Stellen der Prüfung, das selber Prüfen oder die Aufsicht zu sein?

Mali7119 
Fragesteller
 09.06.2016, 11:53

Ich denke ja, bringt mir leider nur sehr wenig, aber danke für die Antwort. Es geht um die mündliche und / oder die schriftliche Prügung.

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testwiegehtdas  09.06.2016, 12:07
@Mali7119

also bei uns musste in der mündlichen mindestens ein Lehrer dabei sein, der dieses Fach auch aktiv unterrichtet. Studiert musste er das nicht haben.

Manche hatten als Zweitprüfer dann sogar jemanden, der das Fach noch nie unterrichtet hat, weil viele Lehrer krank waren und es nur eine kleinere Schule ist...

Bei der schriftlichen ist es ja egal, die wird eh vom Kultusministerium geprüft und zumindest in Niedersachsen  schreiben alle die gleiche, egal wo sie zur Schule gehen

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Da die Lehrer "nur" als Aufsichtsperson dient und keinen Einfluss auf die Prüfung ausübt bzw. besondere Kenntnisse des Faches nicht von Nöten ist, gibt es auch keinen Grund wieso der Lehrer das Fach studiert haben sollte.

Eine Gesetzesangabe oder Vorschrift dazu habe ich allerdings nicht gefunden.

Mali7119 
Fragesteller
 09.06.2016, 11:56

Es geht nicht nur um die Aufsicht. Ich schrieb ja schon "Abnahme" der Prüfung. Das schliesst dann natürlich die Korrektur und Bearbeitung mit ein.

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apophis  09.06.2016, 13:15
@Mali7119

Er schreibt im Klammern dahinter doch "durchführen" und nicht "korrigieren". Aber gut, das kann man wahrscheinlich so oder so sehen.

Da die Korrektur durch mehrere Instanzen geht, halte ich die Frage in dem Zusammenhang ein wenig sinnlos.
Dass für die Korrektur Fachwissen erforderlich ist, also entsprechende Fachkräfte eingesetzt werden müssen, ist ja nur logisch.

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