Darf ein Lagerverkauf sagen, das er die Ware nicht zurücknimmt?Also Umtausch nicht erstatten?

6 Antworten

Beantwortung auf die Frage von gargamel111:

Eigentlich ein sehr niveauloser Kommentar - aber wenn man es nicht anders kann, ...!?

Bezüglich der Fragestellung geht nicht eindeutig hervor, weshalb umgetauscht werden sollte, eine detaillierte Beschreibung wäre von Vorteil bei gewesen, um die Frage exakt beantworten zu können.

Zunächst gilt, das Sie zwar die gleichen Rechte wie beim Einkauf im Einzelhandel haben. Grundsätzlich gilt, falls eine Ware fehlerhaft ist und Sie nicht über den Fehler informiert wurden, z.B. "2. Wahl", dann haben Sie ein Recht auf Reparatur oder Umtausch.

Die Gewährleistungsfrist gilt 2 jahre und innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler verpflichtet, eine fehlerfreie Ware auszuliefern.

Sie können die Rückgabe auich durch Rücknahmeverlangen in Textform widerrufen.

Eine Begründung muss nicht angegeben werden.

Wenn der Verkäufer dem Kunden kein Umtausch- oder Rückgaberecht eingeräumt hat, hängt seine Verpflichtung zur Rücknahme der Ware davon ab, ob ein gesetzlkiches Rückgaberecht besteht.

Ein Rücktrittsrecht kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (Rücktrittsvorbehalt) bestehen, es gibt jedoch auch gesetzliche Rücktrittsrechte.

(§ 349, § 351 BGB, § 346 BGB, usw.)

Die Verwirkungsklausel ist und § 313 III, § 323/324, 326 V, 503 II, 437, usw. nachzulesen.

Wenn die Ware einen Mangel hat, hast Du selbstverständlich einen Anspruch darauf eine mangelfreie Ware zu erhalten.

Ein Umtauschrecht z.B. wegen "Nichtgefallens" hingegen gibt es nicht. (Außer der Händler bietet das kulanzhalber an)

Eine Falschetikettierung ist mit Sicherheit ein Mangel. Also lass Dich nicht abwimmeln und bestehe auf Deinem Recht.

Lustige Schilder ändern an der Rechtslage mit Sicherheit nichts :-)

 

...grundsätzlich gibt es im deutschen Zivilrecht kein Umtauschrecht, es sei denn die Kaufsache ist mangelhaft im Sinn der §§ 434 ff. BGB. Erst, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sonstwie mangelhaft ist (und nicht schon als mangelhaft verkauft wurde), hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Dabei kann der Verkäufer wählen, ob er nachbessert (z.B. repariert) oder Umtauscht...

Ich habe Schuhe gekauft die eignetlich die Größe 40 haben sollten - Amerikanisches 7(steht darauf) aber in Wirklichkeit ist dies nicht größe 40 kann man das als MAngel zählen??

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@Mariane97

Wenn das so ist, als Größe 7 draufsteht und nicht  Größe 7 „drin ist“, dann ist das ein Mangel. Schau nach, wie lang eine amerikanische 7 sein muss und mess es nach. Dann weißt Du, ob Du eine Chance hast.

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wenn er vorher sagt das er se net zurück nimmt und du das kaufst pech gehabt. er hats vorher gesagt und damit is gut.

er hatte nur ein blatt damit kleben aber unkennbar am Eingang??

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Was für ein Unfug!

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naja wenns beschädigt ist  oda was fehlt oda soo in der richtung dann müssen sie di ware nicht zurück nehemen

außa es ist ein fehler von der firma don schon ....

hoffenlich hob ich alles beantworten können : ))