• Neustart: Hängt sich die TV-Box auf, halten Sie oben die große Auswahl-Taste sowie die Play/Pause-Taste für 10 Sekunden gedrückt. Das Gerät startet nun neu.
  • Reset: Drücken Sie gleichzeitig oben auf die Taste nach rechts sowie auf die Zurück-Taste und warten Sie 10 Sekunden. Anschließend wird der Fire TV auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt.
  • Auflösung: Halten Sie die Auswahl-Taste, die Rechts-Taste sowie die Zurück- und Titel-Zurück-Taste für 10 Sekunden gedrückt, können Sie die Auflösung vom Fire TV ändern.

Frisch kopiert von: https://praxistipps.chip.de/fire-tv-tastenkombinationen-der-fernbedinung_38856

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Ich erlaube mir mal das komplett anders zu sehen, als alle anderen Antwortenden hier. Wenn ich mir vorstelle meine Partnerin trennte sich von mir, wäre ich sowieso zutiefst verletzt. Daran hätte ich hart zu knappern. Wenn sie dann aber auch noch ihren neuen Lover mit in die gemeinsame Wohnung brächte wäre das schlicht unzumutbar.

Also gegen „normale“ Besucher könnte ich nichts machen, aber den neuen Freund müsste ich da nicht dulden.

Ein Anwalt hier sieht das übrigens genauso: https://www.frag-einen-anwalt.de/Hausrecht-unverheiratetes-Paar-Mann-Eigentuemer--f160871.html

Und @Sasukia98 Du solltest Dir mal überlegen, wie Dein neuer Freund mit seiner Ex umgeht. Auch nach einer Trennung muss das nicht so lieb- und rücksichtslos sein. Wie wird das wohl bei Euch sein, wenn es da mal kriselt? So ein Mensch wäre für mich definitiv nichts.

….just my two cents.

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https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_left_v4_sib?ie=UTF8&nodeId=201911110

Wenn Du noch im 30-tägigen Gratiszeitraum sein solltest, ginge das doch so problemlos.

Viel Glück.

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Ein Scan ist auch nur eine Ablichtung des Dokuments und damit auch nichts anderes als eine Fotografie.

Sollte problemfrei durchgehen.

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Mach Dich nicht verrückt!

Zivilrechtlich hast Du diese 40 Taler zu zahlen, daran führt wohl kaum ein Weg vorbei,. (Es gäbe da die Möglichkeit, dass Deine Eltern als Erziehungsberechtigte das anfechten könnten, aber vergessen wir das mal kurz)

Strafrechtlich müßte man Dir den Vorsatz zur Leistungserschleichung nachweisen. Das ist zum Einen schwierig und zum Anderen nicht sehr zielührend, wenn das Dein erstes Vergehen war. Das wird sang- und klanglos eingestellt werden. Also reg' Dich ab und sorge in Zukunft dafür, dass man Dich nie wieder ohne gültiges Ticket antrifft.

Was Dein Gejaule über den Sozialstaat anbelangt, überlege Dir einfach was Du gerne für andere machen magst. Unbezahlt natürlich.

Viel Glück noch im Leben!

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