Sachbeschädigung?
Ich habe an einer Party stark alkoholisiert eine Tür kapput gemacht ich war noch nie vorbestraft und habe auch noch nie eine anzeige bekommen, kappute tür ist klar das muss ich bezahlen oder droht mir was schlimmeres ?
5 Antworten
Wie alt bist Du?
War die Polizei da?
Und wenn ja, wurde Strafantrag gestellt?
Dann kommt irgendwann ein Anhörungsbogen der Polizei. Oder eine "Aufforderung" Dich da hin zu begehen. Beides kannst Du ignorieren.
Du schnappst Dir dann entweder einen Anwalt (den Du bezahlen darfst) der Akteneinsicht fordert oder, wenn die Sache sowieso klar ist, entschuldigst Dich formgerecht, erklärst dass Du nicht weißt wie es soweit kommen konnte und dass Du sicherstellen wirst, dass das niemals wieder vorkommt und bittest um Einstellung.
Mit gut Chance wird das eingestellt.
Die Tür bezahlst Du selbstredend. Und die bezahlte Rechnung schickst Du mit an die Polizei/Staatsanwaltschaft.
Ja. wenn ich vorbestraft wäre mit anzeigen von früher usw dann wäre ich noch mehr im arsch oder hab das mal gelesen wenn man vorbestraft ist usw ist man dann noch schlimmer dran oder ?
Jepp. Die Staatsanwaltschafft stellt bei Vorstrafen eher weniger gerne ein. Waren Deine Vorstrafen denn aus einen ähnlichem Bereich?
Nein hatte noch nie eine anzeige wegen sachbeschädigung oder Morddrohung generell keine Anzeigen
Je nach Bundesland sollstest Du da glimpflich rauskommen. Bayern weniger - Berlin mehr. Sorg' dafür, dass die Tür wieder heil ist.
Ja hab auch Psyschiche einschränkung, beziehe sozialhilfe und wohne bei denn eltern kp wie das dann ist mit gerrichtskosten usw ^^
Hier mal ein paar Tips, misbilligende Antworten hast Du ja schon genug... ;-)
halte da den Ball mal lieber ganz flach. Wenn es eine Strafanzeige gibt und ermittelt wird würde ich a.) schweigen und b.) auch nichts zahlen, denn das kann als Schuldeingeständnis nachteilig gewertet werden.
In dem Fall würde ich warten, ob was von der Staatsanwaltschaft kommt, und dann einen Anwalt nehmen. Wichtig ist 0 Aussagen zu machen, damit der Anwalt noch was reißen kann.
Nur wenn es keine Anzeige gibt kannst Du überlegen den Schaden zu zahlen.
Sachbeschädigung nach § 303 StGB und Bedrohung nach 241 StGB . Du bist - nach einem Kommentar von dir hier - 24 Jahre alt und nicht vorbestraft.
Also eine Geldstrafe. Sehr gut möglich über einen Strafbefehl. Höhe unklar.
Was für ein peinliches Verhalten. Die Strafe wird hoffentlich so hoch ausfallen, dass Du diese Nummer nicht wieder abziehst.
Nicht gerade hilfreich jeder mensch macht Fehler im Leben
Du solltest mit dem Alkohol aufhören, wenn du im betrunkenen Zustand so ausflippst. Das kann sonst böse enden.
Ich weiß werde auch nie wieder trinken ich bin eig ein netter lustiger Kerl keine Ahnung was mit mir los war an diesen Abend hatte extrem viel getrunken
Und?
Denkst du, das entschärft irgendwas von deinem Verhalten?
Weiter wie davor? "Ging ja nochmal gut"?!
Nein wollte es halt nur korrigieren und natürlich ist es scheiße ^^
24, ja polizei war da und anzeige bekommen glaube sogar 2 anzeigen auf einmal